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Leserbriefe

Wir freuen uns über Ihre Meinung. Ihre Stimmen zu Themen aus dem Alltag der Region bereichern unsere Berichterstattung. Wir geben ihnen gerne Raum in unserer Zeitung. Damit dies für alle transparent und fair geschieht, bitten wir Sie, folgende Spielregeln zu beachten:

Allgemeine Richtlinien für Leserbriefe

  • Leserbrief dürfen maximal 1’600 Zeichen (inkl. Leerschläge) umfassen. Für Leserbriefe zu Abstimmungen und Wahlen gelten separate Richtlinien (siehe unten).

  • Die Texte müssen immer mit Vor- und Nachnamen sowie dem Wohnort der Autorin bzw. des Autors gezeichnet sein.

  • Pro Autorenschaft publiziert die Redaktion maximal fünf Leserbriefe pro Kalenderjahr.

  • Es werden ausschliesslich Leserbriefe mit Bezug zu den Gemeinden Arbon, Horn, Roggwil, Steinach und Berg SG publiziert.

  • Nicht berücksichtigt werden
    - anonyme Zusendungen
    - ehrverletzende, rassistische und diskriminierende Inhalte sowie offensichtlich falsche Angaben
    - Beiträge zu Berichterstattungen in anderen Medien
    - Texte zu kantonalen oder eidgenössischen Abstimmungen. (Ausnahmen werden nur gewährt, sofern ein unmittelbarer Bezug zum Einzugsgebiet des «felix.» besteht – Bsp. Abstimmungsvorlage TKB-Chancenpaket)

  • Der Zeitpunkt der Veröffentlichung richtet sich nach der Aktualität und dem verfügbaren Platz. Eine Publikation wird nicht garantiert.

  • Die Redaktion behält sich vor, Zuschriften zu kürzen oder nur in Auszügen zu veröffentlichen.

  • Über Leserbriefe wird keine Korrespondenz geführt.

Richtlinien für Leserbriefe zu Wahlen und Abstimmungen

Nebst den oben stehenden allgemeinen Richtlinien gelten bei Wahlen und Abstimmungen folgende zusätzlichen Bestimmungen:

  • Leserbriefe zu kommunalen Abstimmungsvorlagen dürfen maximal 750 Zeichen (inkl. Leerschläge) umfassen.

  • Pro Abstimmungsvorlage und Autorschaft wird maximal ein Leserbrief veröffentlicht.

  • Wahlempfehlungen bei Bezirks- und Gemeindewahlen sind auf auf 430 Zeichen (inkl. Leerschläge) beschränkt.

  • Bei Gesamterneuerungswahlen des Arboner Stadtparlaments werden pro Kandidatur maximal drei Wahlempfehlungen veröffentlicht; bei Gesamterneuerungswahlen des Arboner Stadtrates sowie der Gemeinderäte von Horn, Roggwil, Steinach und Berg SG sind es maximal fünf pro Kandidatur.

  • Pro Wahl und Autorschaft wird maximal eine Wahlempfehlung veröffentlicht.

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