Baustart für die Ziegelhütte
Kim Berenice GeserDie Genossenschaft Ziegelhütte hat die Mammutaufgabe geschafft: Das Eigenkapital für den Bau der ersten Etappe der gleichnamigen Siedlung ist vorhanden. Dies nachdem im Dezember noch 1,5 der rund drei Millionen Franken Eigenmittel fehlte. Damit steht dem Baustart, der ursprünglich auf letzten Herbst geplant gewesen wäre, nun nichts mehr im Wege. Zumal die Baubewilligung bereits seit Februar 2022 vorliegt. Dass die Genossenschaft in nur einem halben Jahr schaffte, was ihr in den zwei Jahren davor nicht gelang, liegt an zwei wesentlichen Punkten.
Pflichtanteil war zu tief
«Erstens haben wir noch einmal kräftig die Werbetrommel gerührt und neue Genossenschafter gewonnen», sagt Vorstandsmitglied Inge Abegglen. Zweitens – und Ausschlag gebend – habe man die Pflichtanteile der Mieterinnen und Mieter um ein Vierfaches erhöht. Die Pflichtanteile richten sich nach der Grösse der Wohnungen. Für eine 4 1/2-Zimmerwohnung bezahlt man somit neu 44 000 Franken statt 11 000 Franken (bei einem Mietzins von rund 1700 Franken inklusive Nebenkosten). Ein enormer Sprung, ist sich auch der Vorstand bewusst. Der Entscheid wurde jedoch in einer ausserordentlichen Versammlung von den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern genehmigt. Deren 80 zählt die Genossenschaft Ziegelhütte inzwischen. «Die Pflichtanteile waren davor schlicht zu tief», so Abegglen.
Familien bisher zurückhaltend
Derzeit sind 24 der 45 neuen Wohnungen reserviert. Vor allem 3 1⁄2-Zimmerwohnungen er- freuen sich grosser Beliebtheit. Dass sich Familien bis anhin bei der Reservation zurückhaltend gezeigt hätten, macht der Vorstand daran fest, dass diese Planungssicherheit bräuchten. «Jetzt, da der Baustart erfolgt, gehen wir davon aus, dass auch diese Wohnungen schnell weg sind.» Die angestrebte durchmischte Mieterschaft zeichne sich indes bereits ab. Die zwei Wohnblöcke und fünf Reihenhäuser der ersten Bauetappe sollen Ende 2025 bezugsbereit sein. Inzwischen hofft die Genossenschaft auf ein baldiges Inkrafttreten der revidierten Ortsplanung. Denn eine darin enthaltene Zonenplanänderung ist für die zweite Bauetappe unabdingbar, welche so schnell als möglich angegangen werden will.