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Berg setzt Pfeiler für Raumentwicklung

Die Berger Bevölkerung hat zur Zeit die Möglichkeit, die räumliche Weiterentwicklung der Gemeinde mitzubestimmen. Denn die Ortsplanrevision geht in die nächste Runde: Noch bis 2. Oktober können Eingaben zur öffentlichen Mitwirkung bei der Gemeinde eingereicht werden. 

Laura Gansner

«Alles, was raumwirksame Massnahmen eines Ortes sind, wird in der Ortsplanrevision festgehalten», beginnt Ivo Liechti von der ERR Raumplaner AG die Informationsveranstaltung der Gemeinde Berg im Schulhaus Brühl. Er stellt an diesem Abend die Ergebnisse der anstehenden Ortsplanrevision vor, welche der Gemeinderat Berg auf Basis der revidierten Planungsvorgaben seitens des Bundes und des Kantons St. Gallen ausgearbeitet und der Bevölkerung nun bis 2. Oktober zur Mitwirkung vorgelegt hat. Die Ortsplanrevision ist in einem langwierigen Prozess entstanden, der 2017 begonnen hat – zu Beginn noch in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Strittmatter Partner AG, welches jedoch im Juni 2023 seine Tätigkeiten einstellte. Gemeindepräsident Peter Imthurn betonte damals, dass dies die Gemeinde nicht vom Kurs abbringen würde. Denn es waren bereits 90 Prozent der Arbeiten an der Revision erledigt; unter anderem die Durchführung des ersten Vernehmlassungsverfahrens sowie die Vorprüfung der Unterlagen durch den Kanton. Für den Endspurt hat sich die Gemeinde die bereits erwähnte ERR Raumplaner AG zur Unterstützung mit ins Boot geholt. Gemeinsam mit dieser wurde ein Konzept der Siedlungsentwicklung nach innen erarbeitet, sowie der kommunale Richtplan und die Rahmennutzungsplanung – das Baureglement und der Zonenplan – revidiert. Die wichtigsten Änderungen werden im Folgenden aufgeführt.

Raumkonzept

Das Raumkonzept hält die räumlichen Ziele und Entwicklungsstrategien der Gemeinde Berg fest. In diesem werden zum Beispiel Potentialgebiete definiert. Dies sind Gebiete, welche sich für eine Siedlungsentwicklung nach innen eignen, wie in den Erläuterungen zum Raumkonzept zu lesen ist. Das Quartier Habersack ist als einziges mit dem Strategieansatz «Bewahren» gekennzeichnet. Das bedeutet, dass in diesem Quartier aufgrund der bereits relativ hohen Dichte an Einwohnenden der Fokus auf dem Schutz der erhaltenswerten Bauten und Strukturen liegt. Vorhandene Qualitäten sollen aufgewertet werden. Als Weiterentwicklungsgebiete sind die Quartiere Weiherstrasse, Bollbach und Brühl gekennzeichnet, in welchen der Erhalt der Einfamilienhaus-Struktur bestehen bleiben soll. Die Nachverdichtung in bestehenden Quartieren soll mittels Doppel- und Reihenhausstrukturen sowie der Ermöglichung von Aus- und Anbauten geschehen. Insgesamt wird mit einer möglichen Wohnfläche für zusätzlich 77 Einwohnende über die drei Gebiete gerechnet.

Richtplan

Mit der Formulierung der räumlichen Entwicklung der Gemeinde hält der Richtplan die langfristige Raumplanung der Gemeinde fest. Ein Richtplan dient als wesentliches Führungs- und Koordinationsinstrument und hat eine Wirkungsdauer von 15 bis 25 Jahren. Auf dessen Grundlage wird der Rahmennutzungsplan festgelegt, in welchem die Grundsätze des Richtplans konkret nach Art und Mass der Nutzung festgelegt werden. Die definierten Ziele des Richtplans können deshalb auch am besten anhand der Instrumente des Rahmennutzungsplans erläutert werden.

Rahmennutzungsplan

Der Rahmennutzungsplan besteht aus Zonenplan und Baureglement und betrifft im Gegensatz zum Raumkonzept und Richtplan die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer direkt. 

Baureglement

Um eine dichtere Nutzung im Sinne der Innenverdichtung innerhalb der bestehenden Bauzonen zu ermöglichen, hat eine Liberalisierung und Vereinheitlichung der Bauvorschriften im gesamten Kanton St. Gallen stattgefunden. Da im neuen Planungs- und Baugesetz des Kantons unter anderem die Geschosszahl als Richtwert gestrichen wurde, wird im überarbeiteten Baureglement der Gemeinde mit neuen Begriffen hantiert. So werden die Wohnzonen nun nicht mehr nach Anzahl der Geschosse, sondern nach ihrer Gesamthöhe definiert. So wird zum Beispiel aus der bisherigen Wohnzone W2a die Wohnzone 10 (W10). Im Baureglement ist zudem festgehalten, dass innerhalb der Kernzone, der Ortsbild- und Landschaftsschutzzone sowie einem im Zonenplan markierten Gebiet ein Einordnungsgebot gilt. Dies heisst laut Baureglement, dass Bauten und Anlagen so zu gestalten sind, dass zusammen mit der Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht. Oder wie es Ivo Liechti an der Informationsveranstaltung formuliert: «Ein Haus darf nicht verunstaltend sein in Bezug auf seine Umgebung». 

Zonenplan

Das erwähnte Gebiet mit Einordnungsgebot erstreckt sich laut neuem Zonenplan entlang des gesamten bebauten Teils der Dorfstrasse. In diesem gibt es des Weiteren drei grosse Anpassungen, die im Änderungsplan ersichtlich sind. So wird ein Teil der Zone am Mattenhof anstatt in die Zone W10 in die Zone W11 übertragen, womit die Beschränkung auf zwei Wohneinheiten entfällt. Damit werde eine Anpassung an die einheitliche Siedlungsstruktur vorgenommen, erklärt Liechti. Des Weiteren wird die Kernzone um eine Parzelle nahe dem Engel-Rank ergänzt, welche bisher in der Zone der öffentlichen Bauten und Anlagen eingeordnet war. Dies wird mit der beabsichtigten Zentrumsentwicklung begründet, bei welcher die Gemeinde laut Gemeindepräsident Peter Im-
thurn  «auf einem guten Weg» sei. Ausserdem wurde eine Zone beim Tannacker aus der Landwirtschaftszone (LW-Zone) entfernt. Denn in dieser liegt ein Pferdestall, dessen Reitkurse und Ferienlager nicht mit der LW-Zone vereinbar sind, weshalb der Zonenplan um die neue Nichtbauzone Intensiverholungsgebiet Reitsport ergänzt wird. Somit kann das Angebot des Pferdestalls weiterhin bestehen.

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