Die Pläne für das Notbudget
Nach dem Nein zum Budget 2026 sind Stadtrat und Stadtparlament gefordert, dem Stimmvolk möglichst rasch ein überarbeitetes Budget vorzulegen. Zudem darf die Stadt im kommenden Jahr gemäss den gesetzlichen Vorgaben ausschliesslich gebundene Ausgaben tätigen, bis ein durch das Stimmvolk genehmigtes Budget 2026 vorliegt. Der Stadtrat muss und will den Volkswillen respektieren. Gleichzeitig bleibt er in der Verantwortung, den Betrieb der Stadt aufrechtzuerhalten und zentrale Leistungen für die Öffentlichkeit sicherzustellen. Auch ohne genehmigtes Budget darf sich die Stadt nicht selbst lahmlegen. Der Stadtrat verfolgt deshalb eine klare Linie: Wo immer möglich sollen externe Kosten vermieden oder zumindest stark reduziert werden. Leistungen sollen insbesondere dann weitergeführt werden, wenn sie überwiegend durch bestehende personelle Ressourcen innerhalb der Verwaltung erbracht werden können.
Wie weiter mit den Feiern und Märkten?
Wie die Leitplanken konkret angewendet werden, kommt in verschiedenen Beispielen zum Ausdruck. Die traditionelle Neujahrsbegrüssung der Stadt etwa verursacht Kosten, die sich nicht allein durch interne Leistungen abdecken lassen. Die Stadt kann den Anlass unter den gegebenen Umständen nicht selbst durchführen. Dank der Bereitschaft des Vereins «Arbon attraktiv», in die Bresche zu springen, kann die Neujahrsbegrüssung im Seeparksaal dennoch stattfinden. Auch bei den im ersten Halbjahr 2026 vorgesehenen Märkten prüft der Stadtrat, diese grundsätzlich zu ermöglichen, den Aufwand jedoch so auszugestalten, dass externe Kosten auf ein Minimum beschränkt bleiben. Der Fokus liegt darauf, die Durchführung weitgehend mit internen Mitteln sicherzustellen. Dass Einschränkungen spürbar sein werden, lässt sich jedoch nicht vermeiden. Komplexer präsentiert sich die Situation bei grösseren Veranstaltungen wie dem Seenachtsfest. Dieses wird von einem externen Veranstalter organisiert, die Stadt leistet unter normalen Umständen einen Beitrag. Da es sich um eine ungebundene Ausgabe handelt, kann der Stadtrat die Unterstützung nur vorbehaltlich der Zustimmung zum Budget sprechen.
Werden Angebote wie der FerienSpass unterstützt?
Gesellschaftliche Angebote möchte der Stadtrat wenn möglich und begründbar weiterführen. Nach eingehender Prüfung hat der Stadtrat beispielsweise beschlossen, den FerienSpass auch 2026 durchzuführen. Die dafür notwendigen städtischen Leistungen werden von den zuständigen Mitarbeitenden erbracht und die anfallenden externen Kosten minimiert, welche im Vergleich zum Mehrwert für Familien gering sind. Der FerienSpass bietet Kindern und Jugendlichen abwechslungsreiche und betreute Bildungs- und Freizeitangebote in den Schulferien. Einzelne Projekte und Vorhaben, die nicht zwingend sind und externe Kosten verursachen, sollen vorläufig zurückgestellt werden. Dabei soll verhindert werden, dass wertvolle Angebote für das öffentliche Leben in Arbon gefährdet sind. Deshalb setzt der Stadtrat die Unterstützung für die Stadtbibliothek und die Ludothek nicht aus.
Was passiert mit den städtischen Lohnerhöhungen?
Spürbar wird das Budget-Nein auch für die städtischen Mitarbeitenden: Die vorgesehenen Lohnanpassungen bleiben an ein genehmigtes Budget geknüpft. Erst wenn ein solches vorliegt, können Anpassungen rückwirkend umgesetzt werden. Interne Anlässe finden keine statt, solange kein genehmigtes Budget vorliegt.
Wann kommt das neue Budget 2026 an die Urne?
Voraussichtlich wird das Arboner Stimmvolk, unter Einhaltung der gegebenen gesetzlichen Fristen und Fristen Dritter, im kommenden Juni über das überarbeitete Budget der Stadt für das Jahr 2026 befinden können. Bis dahin will der Stadtrat Ausgaben nur zurückhaltend tätigen und externe Kosten tief halten. Seine Entscheide sollen transparent und nachvollziehbar sein. Auch in dieser ausserordentlichen finanziellen Situation soll Arbon im Interesse der Bevölkerung handlungsfähig bleiben.
Parlamentssitzung in der Kurzfassung
Mitteilungen aus dem Parlamentsbüro
Das Protokoll der 22. Parlamentssitzung dieser Legislatur ist genehmigt und auf der Website einsehbar.
Mittels angenommenem Ordnungsantrag wurde die zweite Lesung des Personal- und Besoldungsreglements der Stadt Arbon auf die Parlamentssitzung vom 20. Januar 2026 verschoben. Dafür wurde das auf die Januarsitzung geplante Traktandum «Wahlen, Ersatzwahl; Mitglied Wahlbüro, Restlegislatur 2023–2027» vorgezogen.
Bahnhofstrasse 24, Überführung der Liegenschaft in das Finanzvermögen der Stadt Arbon mit dem Wert von 750’000 Franken
Für das Geschäft wurde keine vorberatende parlamentarische Kommission eingesetzt. Das Stadtparlament stimmte in der Schlussabstimmung der Überführung der Liegenschaft Bahnhofstrasse 24 in das Finanzvermögen der Stadt Arbon mit dem Wert von 750’000 Franken mit 22 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung zu.
Fakultatives Referendum: Gegen diesen Beschluss können gemäss Art. 35 der Gemeindeordnung der Stadt Arbon 300 Stimmberechtigte das fakultative Referendum ergreifen. Die Unterschriftenbogen sind der Stadtkanzlei innert 30 Tagen ab Publikation des Beschlusses einzureichen. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan «felix» heute Freitag, 19. Dezember, und endet am Montag, 19. Januar 2026.
Ersatzwahl; Mitglied Wahlbüro, Restlegislatur 2023–2027
Ruedi Meier hat den Rücktritt aus dem Wahlbüro eingereicht. Hannah Brunner wurde einstimmig als Nachfolgerin gewählt.
Medienstelle Arbon