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Heimatschutz will Klarheit

Kürzlich wurde bekannt, dass der Gestaltungsplan Riva durch zwei Rekurse blockiert ist. Einen davon hat der Thurgauer Heimatschutz eingereicht. Der Grund dafür ist wenig überraschend.

Kim Berenice Geser

«Ist das nicht offensichtlich?» Die Antwort von Gianni Christen, Geschäftsführer des Thurgauer Heimatschutzes, auf die Frage, warum die Nichtregierungsorganisation Rekurs gegen den Gestaltungsplan Riva eingereicht hat, kommt prompt. «Wir fordern, dass endlich das Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) eingeholt wird.» Dieses soll abschliessend prüfen, ob der Standort für die beiden 43 Meter hohen Hochhäuser am Seeufer der richtige ist und ob diese mit dem geschützten Ortsbild kompatibel sind. Und nicht nur die Hochhäuser an dieser Lage stellt der Heimatschutz in Frage. Auch das Alternativ-Projekt der HRS will er auf die Ortsbildverträglichkeit geprüft sehen, weshalb er auch gegen das von der Stadt bereits bewilligte Baugesuch Rekurs einlegte. «Die Forderung nach dem ENHK-Gutachten haben wir bereits am Runden Tisch 2021 gestellt», betont Christen. An diesem nahmen dazumal Vertreterinnen und Vertreter der HRS, der Stadt Arbon, des Heimatschutzes und der Denkmalpflege sowie der IG Pro Metropol (später IG Seeufer ohne Hochhäuser) und der IG Pro Riva teil. Nach besagten Gesprächen am Runden Tisch wurde verkündet, man sei sich nun über alle Interessensgruppen hinweg einig, dass «Riva» architektonisch und städtebaulich überzeuge. Ein Schulterschluss, der bekanntermassen nicht lange anhielt. Grundsätzlich habe man nichts gegen das Projekt, sagt Christen, aber ob der Standort am See im ISOS-Gebiet überlagert mit der Ortsbildschutzzone passend ist, müsse durch die übergeordnete eidgenössische Kommission geprüft werden. Dies forderte auch die IG Seeufer ohne Hochhäuser vehement, konnte sich jedoch weder beim Stadtparlament noch beim Stadtrat Gehör verschaffen.

Gutachten schon 2015 gefordert

2022 lehnte der Stadtrat die Einholung eines ENHK-Gutachtens endgültig ab, mit der Begründung, man habe sich mit allen relevanten Aspekten des Ortsbildes auseinandergesetzt und eine Gesamtinteressensabwägung vorgenommen. Ergänzend betonte der Stadtrat damals, dass ein ENHK-Gutachten beigezogen werde, wenn Grundsatzentscheide anstünden, man sich also am Beginn eines Planungsprozesses befinde. Dies sei, so hiess es, bei «Riva» längst nicht mehr der Fall. Dass das kantonale Amt für Raumentwicklung im Zuge der Vorprüfung des Gestaltungsplans Riva bereits 2015 empfohlen hatte, diesen zur Schaffung der Planungssicherheit der ENHK oder der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) zur Stellungnahme zu unterbreiten, wurde aussen vorgelassen. Man berief sich auf die zeitliche Verzögerung, welches das Gutachten mit sich bringen würde. Wie sich jetzt zeigt, hat diese Argumentation wenig gebracht. Denn zur Verzögerung kommt es nun ohnehin.

Recht auf Datenschutz

Ob das Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV), welches für die Behandlung der Rekurse zuständig ist, der Forderung nach einem Gutachten nachkommen wird, ist derzeit unklar. Mit Berufung auf das laufende Verfahren will man sich dort nicht zur Sache äussern. Seitens der Stadt erhält man auf Anfrage dieselbe Antwort. Stadtpräsident René Walther fügt an, sämtliche Unterlagen seien beim Kanton, es sei nun an diesem zu entscheiden. Wozu er sich jedoch dezidiert äussert, ist die derzeit in Leserbriefen öffentlich geäusserte Forderung, die Stadt solle die Rekurrenten bekanntgeben. «Eine solche Forderung ist absolut unzulässig.» In solchen Rechtsverfahren gälte es, den Daten- und Persönlichkeitsschutz zu wahren.

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