Innenverdichtung am Dorfrand
Laura GansnerDie zwei Baugesuche, welche noch bis zum 8. November auf der Bauverwaltung der Gemeinde Horn aufliegen, mögen ohne Kontext unscheinbar wirken: An der Rebenstrasse 6 soll aus einem Einfamilienhaus ein Zweifamilienhaus entstehen und an der Brunnenstrasse 4 möchten die Grundeigentümer ein Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle bauen. Doch sie liegen bereits zum zweiten Mal auf. Zwei Einsprachen – im Fall der Brunnenstrasse 4 haben sich mehrere Eigentümer für diesen Zweck zusammen geschlossen – machen deutlich: Mit dem Vorhaben sind nicht alle Einverstanden. Darüber, ob mit diesen Einsprachen das Ortsbild, das Quartier oder der Blick aus dem eigenen Garten geschützt werden soll, lässt sich nur mutmassen. Bei einem Blick in die Baugesuche wird jedoch klar, dass die geplanten Änderungen keine weltbewegenden sind.
Grosse Änderungen bleiben aus
Im Fall der Brunnenstrasse 4 wurde aufgrund der Einsprache die Grösse der Überdachung der Terrasse im Dachgeschoss verkleinert und ein Energienachweis erstellt. An der Rebenstrasse 6 wurde durch eine Anpassung des Obergeschosses das Bauvolumen reduziert. An der Optik der Häuser – beide Neubauten sollen Flachdächer werden – sowie an der Menge der Etagen – in beiden Fällen derer drei – verändert sich in der Neuauflage nichts. An der Rebenstrasse dürfte dies jedoch nicht ein grosses Problem sein, da bereits eine Liegenschaft auf einer benachbarten Parzelle einen ähnlichen Baustil aufweist. Im historisch gewachsenen Quartier an der Brunnenstrasse 4 jedoch, würde der Neubau eines Mehrfamilienhauses herausstechen – rundum befinden sich klassische Einfamilienhäuser, alle zwischen 1973 und 1983 gebaut. Die Frage, ob in einem solchen Quartier innenverdichtet gebaut werden soll, kann in den Raum gestellt werden. Eine einfache Antwort darauf gibt es jedoch nicht.
Überall darf verdichtet werden
Natürlich gäbe es ganz grundlegende Faktoren wie die Verkehrserschliessung oder die räumliche Lage, die eher für oder gegen Innenverdichtung an spezifischen Orten sprechen, erklärt Jon Gaudenz, Raumplaner bei der ERR Raumplaner AG. Er begleitete Horn während der Revision der Ortsplanung, welche seit dem 1. Januar 2022 in Kraft ist. Dabei habe man die Anforderungen des verschärften Raumplanungsgesetzes auf Bundes- und Kantonsebene umgesetzt, wobei die Siedlungsentwicklung nach innen ein zentraler Aspekt darstellt. «Wir haben bis auf den westlichen Teil Horn am See kein Gebiet spezifisch für die Innenverdichtung auserkoren», berichtet Gaudenz. Die für das Ressort Bau zuständige Gemeinderätin Vera Tettamanti bekräftigt diese Aussage: «Der westliche Teil Horn am See weist grosses Potential für Neu- und Umnutzungen auf.» Daraus sei aber im Umkehrschluss nicht zu schliessen, dass an anderen Stellen in der Gemeinde Horn nicht im Sinne der Siedlungsentwicklung nach innen gebaut werden dürfe, betont Jon Gaudenz. Vera Tettamanti erklärt, dass mit dem revidierten Baureglement in allen Zonen eine kontinuierliche Entwicklung durch Um-, An- und Neubauten ermöglicht werden soll. Diesem Baureglement hat die Horner Bevölkerung vor drei Jahren an einer Gemeindeversammlung zugestimmt. Jon Gaudenz betont: «Solange ein Bauvorhaben in der Regelbauweise bleibte, ist dies erlaubt; dafür wurden die Grenzen der Möglichkeiten im Zonenplan und Baureglement klar definiert.»