zum Inhalt springen

·

Zur Artikelübersicht

Pollock kommt nach Horn

Wo heute nur noch eine windschiefe Wand vom ursprünglichen Gebäude zeugt, soll in absehbarer Zukunft eine Kunstgalerie entstehen.

Kim Berenice Geser

Von Wind und Wetter gezeichnet und gestützt von massiven Stahlträgern hält sich die fragil wirkende Aussenwand an der Seestrasse 32 in Horn mehr schlecht als recht. Sie ist das letzte Überbleibsel der ursprünglichen Liegenschaft. Der Rest des Hauses wurde in den vergangenen Wochen abgerissen. Warum jedoch wurde die Wand nicht auch dem Erdboden gleich gemacht? Die Antwort hat die für das Ressort Bau zuständige Gemeinderätin Vera Tettamanti: «Bei besagter Liegenschaft besteht der Anspruch auf eine sogenannte Besitzstandsgarantie.» Diese findet sich im kantonalen Planungs- und Baugesetz im Teil 6: Bauvorschriften unter Punkt 2: Ausnahmen. Gemäss besagtem Artikel zur Besitzstandsgarantie dürfen bestehende, rechtmässig erstellte Bauten und Anlagen in Bauzonen, die den geltenden Vorschriften oder Plänen nicht entsprechen, «zeitgemäss erneuert, umgebaut, erweitert oder in ihrem Zweck geändert werden». Solange sie also nicht abgerissen, sondern nur umgebaut werden, müssen derartige Liegenschaften den geltenden Vorschriften zwar «soweit möglich, sinnvoll und zumutbar» angepasst werden, sie müssen diese jedoch nicht vollumfänglich erfüllen. Und genau von dieser Ausnahme im Planungs- und Baugesetz wird bei der Seestrasse 32 Gebrauch gemacht. Die Rede ist deshalb von einem Teilrückbau, auch wenn nicht mehr so viele Teile davon vorhanden sind. Das war aber nicht angedacht. «Eigentlich war geplant, weit mehr der ursprünglichen Bausubstanz zu erhalten», erklärt Carlos Martinez, der Geschäftsführer des gleichnamigen Architekturbüros in Berneck, das für den «Umbau» zuständig ist. Es habe sich jedoch herausgestellt, dass das Haus in einem sehr schlechten Zustand und ein Erhalt über die besagte Wand hinaus nicht umsetzbar sei. Diese wird übrigens im geplanten Projekt integriert werden, am Ende aber nicht mehr sichtbar sein.

Von München nach Horn

Doch was entsteht eigentlich in der direkten Nachbarschaft zum «Bad Horn» und der Zehender Garage? Die Antwort: eine Kunstgalerie. Das Haus befindet sich seit 2021 im Besitz des Ehepaars Otto und Kirstin Hübner. Die beiden führen seit 1986 die «American Contemporary Art Gallery», die zurzeit noch in München beheimatet ist. Sobald die Liegenschaft in Horn fertiggestellt ist, ist der Umzug der Kunstgalerie in die Seegemeinde geplant. In ihrer Tätigkeit als Kunst-Unternehmer haben Otto und Kirstin Hübner in ihrer Münchner Galerie bisher über 170 Ausstellungen kuratiert. Dabei haben sich die beiden dem abstrakten Expressionismus verschrieben. Sie stellen Werke von Künstlern wie Jackson und Charles Pollock, Sam Francis, Adolph Gottlieg, Hans Hofmann und Richard Pousette-Dart aus und verkaufen diese auch.

Bauphase verzögert sich

Dem Inhalt des Hauses entsprechend ist der Baustil des «Neubaus» an die Architektur der 50er- und 60er-Jahre angelehnt. Die Bauzeit beträgt eigentlich rund eineinhalb Jahre. Allerdings verzögert sich nach dem Rückbau der Start für den Wiederaufbau. Grund dafür ist der zu dieser Jahreszeit ungewöhnlich hohe Wasserstand des Bodensees. «Das macht uns aktuell zu schaffen», so Carlos Martinez. Er kann aus diesem Grund auch keine verbindlichen Angaben dazu machen, wann mit dem Eintreffen der ersten Pollock-Bilder in Horn zu rechnen ist.

Anzeigen