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Schraubzwinge in der Zwickmühle

Wie ein riesiger Torbogen markiert die überdimensionierte Schraubzwinge den Eingang zum ZIK-Platz. Oder tat dies zumindest bis vor Kurzem. Denn vor wenigen Wochen musste die blaue Skulptur von Marc Moser weichen. Die Stadt hat das Kunstwerk nicht bewilligt.

Kim Berenice Geser

Im November 2023 wurde die Plastik des Arboner Künstlers Marc Moser zusammen mit dem damals neu gestalteten ZIK-Platz eingeweiht. Das Werk stellt eine Ergänzung zu den bereits vorhandenen Werkzeug-Skulpturen auf dem Areal dar und sollte als Eingangsportal von der Kapellgasse auf den Platz fungieren. Allerdings hatte die Sache einen Haken: Für die Installation wäre eine Baubewilligung notwendig gewesen. Diese besass die ZIK-Immo AG, Inhaberin des Areals jedoch nicht und wird sie nachträglich auch nicht mehr erhalten, wie sich nun herausstellt. Das Kunstwerk halte den Grenzabstand nicht ein, beeinflusse ein wertvolles Schutzobjekt – das Amtshaus – und sei überdies zu wenig hoch für einen offiziellen Durchgang, so die Begründung der Stadt und der Ortsbildkommission. Für Heinz Nyffenegger, Mehrheitsaktionär der ZIK-Immo AG und Kurator der öffentlich zugänglichen Kunstausstellung auf dem Areal, ein unverständlicher Entscheid: «Die Skulptur hätte hervorragend gepasst.» Doch die Stadt habe nicht mit sich reden lassen und inzwischen sei ihm die Streiterei schlicht zu doof. Er liess die Skulptur deshalb aus ihrer Verankerung lösen und auf einem beweglichen Anhänger platzieren (siehe Bild). Dort wird sie vorerst verweilen, bis Nyffenegger seine neue Kunstgalerie in Sulgen bezieht. Dies wird allerdings noch gut zwei Jahre dauern. Ob das Werk auf seinem fahrbaren Untersatz so lange ohne Bewilligung auf dem Areal bleiben kann, ist indes offen. Rein theoretisch könnte das Werk nun als Fahrnisbau gehandelt werden. Womit es laut Planungs- und Baugesetz bis zu einer Standdauer von insgesamt 90 Tagen pro Kalenderjahr und über den Jahreswechsel nicht länger als drei Monate am Stück keine Baubewilligung benötigen würde. Es wird sich zeigen, ob die Stadt diese Auslegung gelten lässt.

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