Schrittweise zur Baubewilligung
Kim Berenice GeserEs war ein deutliches Zeichen der Zustimmung: Mit knapp 60 Prozent Ja-Stimmen genehmigte die Stimmbürgerschaft der Sekundarschulgemeinde Arbon letzten September den Kredit für den Schulhaus-Neubau Lärche. Für die Behörde fiel damit der Startschuss zur detaillierten Ausarbeitung des 62,9 Mio. Franken Projekts. Der Zeitplan ist eng: Bereits im Sommer 2029 soll das neue Schulhaus fertiggestellt sein. Denn bis dahin müssen mindestens 80 zusätzliche Schülerinnen und Schüler in Arbon beschult werden. Das Baugesuch für die «Lärche» soll nach Angaben von Schulpräsident Robert Schwarzer noch diesen November eingereicht werden. Um das «eng getaktete Terminkorsett» einhalten zu können, kommt es aber bereits im Vorfeld zur Einreichung zweier separater Baugesuche, wie die SSGA-Behörde diese Woche bekannt gab. So soll sichergestellt werden, dass die weitere Projektplanung zügig voranschreiten kann.
Mehr Höhe für mehr Durchlüftung
Das erste Baugesuch wird der städtischen Bauverwaltung bereits am 26. Februar übergeben. Das zweite für die Einrichtung der Baustelle und die Vorarbeiten folgt im Mai. Im aktuellen Gesuch geht es konkret um das Attikageschoss und die Kubatur des Schulhauses. Für ersteres braucht es eine Ausnahmebewilligung, wie die SSGA in einer Mitteilung schreibt. Denn: Zonenübergreifend – und damit auch in der Zone für öffentliche Bauten – gilt im städtischen Baureglement eine fixe Höhe für Attikageschosse von 3,20 Meter. «Für öffentliche Nutzungen – und somit auch für Schulbauten ist diese Regel einschränkend», erläutert die SSGA-Behörde in ihrer Medienmitteilung. Sie beantragt deshalb eine Erhöhung des Attikageschosses auf 4 Meter. Damit wäre dieses gleich hoch wie die darunter liegenden Geschosse. Ein Umstand, der deshalb wichtig ist, weil nach Abzug der in den Decken und Böden verbauten Konstruktion, Statik und Dämmung noch eine effektive Raumhöhe von 3,05 Meter übrig bleibt. Diese Höhe ist laut Angaben der Behörde zwingend notwendig, um die in den kantonalen Richtlinien für den Bau von Schulanlagen geforderten «lichten Raumhöhen» einzuhalten. «Die vorgesehenen Räume benötigen für die Belichtung und die Belüftung angemessene Raumhöhen», so die SSGA-Behörde. Insbesondere im Sommer verbessere eine ausreichende Raumhöhe den Unterrichtskomfort, weil die von der Sonne und den Personen erwärmte Luft so besser abgeführt werden könne – was insbesondere in Zukunft immer wichtiger werden dürfte. Im Attikageschoss der «Lärche» sind unter anderem Räume für den Kochunterricht und die Schulische Heilpädagogik vorgesehen.
Anstösser sind informiert
Gleichzeitig mit der Ausnahmebewilligung des Attikageschosses soll auch die Gebäudekubatur vorgängig bewilligt werden. «Diese entspricht, abgesehen von den zusätzlichen 0,8 Metern Raumhöhe im Attikageschoss, der Regelbauweise und den baurechtlichen Vorgaben», betont Schwarzer. Überdies werde die maximal mögliche Gesamthöhe von 16 Meter unterschritten, ebenso die Fassadenhöhe von 12 Meter. «Und die Ausnahmebewilligung wird nur zur Südseite hin innerhalb des Schulareals benötigt», führt der Schulpräsident aus. «Das Attikageschoss ist gegen den Schulhof ausgerichtet und tangiert die Anstösser im Norden deshalb nicht.» Dennoch wurde die gesamte Nachbarschaft am Dienstagabend über das weitere Vorgehen beim Projekt Lärche informiert.
«Ansonsten verpulvern wir in den kommenden Monaten nur unnötig Steuergelder.»
«Wir wollen die Menschen im Quartier und ihre Bedürfnisse entlang des ganzen Projektprozesses kooperativ abholen», sagt Schwarzer. Gleichzeitig will die Schulbehörde damit auch möglichen langwierigen Einspracheverfahren vorbeugen. Was unter anderem auch der Grund für das aktuell vorgezogene Baugesuch ist. «Wir wollen keinesfalls eine Salami-Taktik betreiben, sondern uns möglichst früh rechtlich absichern. Nur so können wir den engen Zeitplan einhalten», erklärt Schwarzer. Man müsse jetzt wissen, ob die Kubatur und das Attikageschoss in der heutigen Planung umsetzbar seien oder nicht. «Ansonsten verpulvern wir in den kommenden Monaten nur unnötig Steuergelder für die Planung essenzieller Aspekte des Projekts, die wir unter Umständen im Herbst noch einmal überarbeiten müssten.» So führe der angestrebte Vorentscheid zwar zu einem zusätzlichen Bewilligungsverfahren, aber eben auch zu einer früheren Planungssicherheit: Werden Attikageschoss und Gebäudekubatur bewilligt, wären sie nicht mehr Teil des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens, das im November beginnt. Den Stadtrat hat die SSGA-Behörde Ende Januar vorinformiert und über den Stand der Projektierung orientiert. Die Visiere werden Mitte Februar gesteckt.