Wie viel Förderung ist genug?
Kim Berenice Geser«Die neuen Frühfördergutscheine der Stadt Arbon werfen aus unserer Sicht erhebliche Fragen auf.» Dies schreiben Anna Feuerle und David Seitz diese Woche in einem Leserbrief (siehe Seite 13). Im neuen System sehen sie eine Ungleichbehandlung von deutschsprachigen Familien, gegenüber solchen, deren Kinder ungenügend oder gar kein Deutsch sprechen. Mit ihrer Kritik sind sie nicht allein. Im Februar gaben die Verantwortlichen der Spielgruppe Arbon-Frasnacht-Stachen – ebenfalls mit Verweis auf die Ungleichbehandlung – bekannt, ab diesem Sommer keine Plätze mehr für SOVS-Kinder anzubieten. SOVS steht für «selektives Obligatorium für die vorschulische Sprachförderung». Dahinter verbirgt sich jene kantonale Regelung, wonach Thurgauer Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen zum wöchentlichen Besuch einer Spielgruppe oder Kita verpflichtet werden. In Kraft ist dieses Obligatorium seit Anfang 2024. Und worin gründet nun die oben genannte Ungleichbehandlung? Für jene Kinder mit sprachlichem Förderbedarf werden die Kosten für den Spielgruppenbesuch vom Kanton beziehungsweise den Schulgemeinden getragen, für die anderen nicht. Feuerle und Seitz schlagen deshalb eine kostenfreie Spielgruppe für alle vor. Ein Vorschlag, den Reto Stacher, Leiter der Abteilung Soziales/Gesellschaft bei der Stadt, und Regina Hiller, Präsidentin der PSG Arbon, zwar nachvollziehen können, aber nicht für zielführend halten.
Kosten sparen dank Früherkennung
Von einer Ungleichbehandlung im neuen Förderprogramm zu sprechen greift für Hiller und Stacher zu kurz. «Grundsätzlich kann jede Fördermassnahme im Bildungsbereich als Ungleichbehandlung eingestuft werden, dazu würden dann auch Einführungsklassen, Logopädie, Psychomotorik, etc. zählen», sagt Hiller. Erwiesenermassen würden jedoch alle, Eltern, Kinder, das Schulsystem und der Staat von eben jenen Massnahmen profitieren. Stacher ergänzt: «Je früher wir reagieren, um Rückstände in der Entwicklung aufzufangen, umso weniger Folgekosten entstehen.» Eine kostenlose Spielgruppe für alle wäre der Weg des geringsten Widerstandes, konstatiert Hiller. «Aber mit einer solchen verlieren wir den Anreiz für die Elternbildung.»
Und diese war ein Herzstück des seit 2015 bestehenden Programmes «Frühe Förderung Arbon». Ein etabliertes System, das einerseits darauf ausgelegt war, Bildungs- und Entwicklungsrückstände bei Kindern frühzeitig zu erkennen und aufzuholen. Andererseits sollte es Eltern mit verschiedenen Angeboten in ihrer Aufgabe stärken und weiterbilden. Der Anreiz, von dem Hiller spricht, war bis anhin ein kostenloser Halbtag pro Kind und Woche in der Spielgruppe Arbon-Frasnacht-Stachen. Verdienen konnten sich Eltern diesen, indem sie im Jahr vor Kindergarteneintritt ihres Nachwuchses sechs Elternbildungsveranstaltungen besuchten. Doch mit der Einführung des SOVS war dieser Anreiz für Eltern mit förderungsbedürftigen Kindern nicht mehr vorhanden. «Das hat uns gezwungen zu handeln», sagt Stacher. Das bestehende Programm musste überarbeitet werden, denn im Bereich der frühen Förderung ist der Einbezug der Eltern für die Stadt und Schulgemeinden essenziell.
Mehr Zeit, mehr Angebote
Die Lösung ist ein dreijähriges Pilotprojekt, das im Sommer startet. Daran beteiligt sind die Stadt und alle vier Arboner Schulgemeinden. «Unser Modell mit der Elternbildung stiess nicht nur in Arbon sondern schweizweit auf positive Ressonanz, weshalb wir daran festhalten wollten», sagt Hiller. Um weiterhin möglichst alle Eltern abholen zu können, werden jedoch Anpassungen gemacht. So erhalten sie neu bereits ab der Schwangerschaft Elternbildungs-Angebote, die sie bis zum dritten Lebensjahr ihres Kindes besuchen müssen, um die sogenannten Frühförder-Gutscheine zu erhalten. «Also noch vor der Sprachstand-Erhebung, die festlegt, ob ein Kind Förderbedarf hat oder nicht», erklärt Hiller. Ausserdem sind es neu zehn statt der ursprünglich sechs Veranstaltungen. Warum? «Weil die Eltern jetzt drei statt nur ein Jahr Zeit dafür haben.» Auf die Frage, ob zehn Elternbildungen während der Schwangerschaft beziehungsweise mit einem Baby nicht etwas viel seien, antwortet Stacher: «Es klingt nach viel, aber das Spektrum an Veranstaltungen, die einem angerechnet werden können, ist gross.» Nebst gezielten Weiterbildungsangeboten zählen unter anderem auch Geburtsvorbereitungskurse, die Nutzung der Bibliothek oder Ludothek, das ElKi-Turnen oder die Entwicklungskontrollen beim Kinderarzt dazu. «Wir wollen den Eltern keine Hürden in den Weg legen, sondern sie stärken», betont Hiller. Die Kosten sind aber eine solche Hürde.
Steuergelder im Blick behalten
Während im alten System der mittels Elternbildung verdiente Spielgruppen-Halbtag noch kostenlos war, bezahlen die Eltern im angepassten Programm 400 Franken dafür. Dies auch noch nach Abzug des jährlichen städtischen Subjektbeitrags pro Kind von 700 Franken. Für einen zweiten Halbtag muss gar der Vollkostenbetrag von durchschnittlich 1500 Franken bezahlt werden. Die neuen Beiträge sind gemäss Stacher auf die 2023 erfolgte Umstellung von Objekt- auf Subjektfinanzierung zurückzuführen. Bis dahin wurden nicht die einzelnen Kinder, sondern die Institutionen subventioniert. Stacher: «Die Subjektfinanzierung ermöglicht es Eltern, ihre Kinder in allen von der Stadt anerkannten Spielgruppen und Kitas betreuen zu lassen und dort ihre Frühförder-Gutscheine einzulösen. Vorher war das Frühförderprogramm auf die Spielgruppe Arbon-Frasnacht-Stachen beschränkt.» Wird ein Kind für das SOVS eingestuft, verfällt der Anspruch auf die Gutscheine und den Subventionsbeitrag übrigens. Dennoch kann er die Kritik an den Kosten teilweise nachvollziehen und betont, dass gerade in der Pilotphase Rückmeldungen wie jene der Leserbriefschreibenden wertvoll seien. «Im Zuge des Pilots kann beispielsweise geprüft werden, ob es gesellschaftlich erwartet wird, dass die Stadt einen zweiten Halbtag in der Spielgruppe subventioniert.» Gleichzeitig gibt er zu bedenken, dass die Stadt auch eine Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler habe. «Die Subvention der Spielgruppe ist kein gesetzlicher, sondern ein gesellschaftlicher Auftrag der Stadt. Es gilt, die Gelder gezielt einzusetzen.» Weshalb er auch davor warnt, den Unmut über das SOVS auf das Pilotprojekt zu übertragen. Zur Umsetzung des SOVS sei man gesetzlich verpflichtet, beim Pilotprojekt stehe die Stärkung aller Arboner Familien im Fokus.