Auswärtige «Böötler» dürfen aufatmen
Kim Berenice GeserDas heute gültige Hafenreglement trat 2018 in Kraft. Darin festgehalten ist, dass Liegeplätze auswärtiger Mietende auf drei Jahre befristet sind. Eine Regelung, die allerdings erst vier Jahre später konsequent umgesetzt wurde. In der Folge kam es zu einem kollektiven Aufschrei der auswärtigen Mieterschaft, der mediale weite Kreise zog und in mehreren Rechtsfällen mündete – vier davon sind heute noch hängig. Es überrascht deshalb nicht, dass sich der Stadtrat und das Parlament im Zuge der Totalrevision des Hafenreglements nun von dieser Vergabepraxis abwenden.
Neu gilt die 80:20 Regel
In der ersten Lesung des revidierten Hafenreglements am Dienstag wurde die Streichung des umstrittenen Artikels diskussionslos beschlossen. Demnach können mit dem neuen Reglement künftig sowohl Einheimische wie Auswärtige unbefristete Mietverträge im Hafen abschliessen. Auch eine Vererbung des Liegeplatzes an Ehe- und Lebenspartner, Kinder und Konkubinatspartner, die seit fünf Jahren im selben Haushalt leben, ist neu möglich. Wobei die Vererbung an Kinder nur für einheimische Mietende gilt. Eine Untervermietung des Bootsplatzes wird verboten. Künftig müssen Boot- und Liegeplatz-Besitzer identisch sein. Zudem gilt die Weisung, dass das Boot mehrmals pro Saison bewegt werden muss. Damit auch künftig den Arboner Mietenden Vorrang gegeben werden kann, gilt neu die 80:20 Regel: 80 Prozent der Plätze pro Kategorie sind Einheimischen, 20 Prozent Auswärtigen vorbehalten. Aktuell liegt der Anteil von einheimischen Mietenden bei 64 Prozent. Michael Zwahlen (SP) führte an dieser Stelle an, dass dadurch jährlich mit Mindereinnahmen in Höhe von 100 000 Franken gerechnet werden müsse (Auswärtige zahlen höhere Gebühren). Er schlug deshalb vor, eine Tariferhöhung von fünf Franken pro Quadratmeter in Betracht zu ziehen. Diskutiert wurde überdies, ob Nachbarn im Umkreis von 45 Kilometern bei der Vergabe zu bevorzugen seien. Das Parlament lehnte dies ab, womit sich nun sämtliche in der Schweiz wohnhaften Interessenten auf die Warteliste für einen Platz im Arboner Hafen setzen lassen können.
Hafen soll eigene Kasse füllen
Die neue Rechnungsführung war der einzige Punkt, in einer ansonsten schlanken ersten Lesung, der kontrovers diskutiert wurde. Mit einem jährlichen Gewinn von durchschnittlich einer halben Million Franken, ist der Hafen eine wichtige Einnahmequelle für die Stadtkasse. Neu will der Stadtrat den Hafen jedoch als Eigenwirtschaftsbetrieb führen. Hierzu würde eine Spezialfinanzierung geschaffen, so wie das beispielsweise bei der Feuerwehr bereits der Fall ist. Begründet wird dieser Entscheid unter anderem mit mehr finanzieller Transparenz und der Sicherstellung einer verursachergerechten Finanzierung. Will heissen: Mit Einführung einer Spezialfinanzierung könnten in Zukunft eigene finanzielle Mittel für künftige Investitionen generiert werden. Für die Abgaben an das Gemeinwesen würde ein Fixbetrag vom Stadtrat in Anlehnung an die bisherigen Gewinnsummen definiert. Diverse Mitte-Vertretende hinter Wortführer Mischa Vonlanthen sahen in der neuen Rechnungsführung jedoch keinen Nutzen, sondern viel mehr die Gefahr, für den Stadthaushalt wichtige finanzielle Mittel zu binden. Doch weder Vonlanthens Antrag zur Streichung der Spezialfinanzierung noch jener von Riquet Heller, die Entscheidungshoheit über die Abgabe-Summe beim Parlament zu belassen, fanden in selbigem eine Mehrheit. Womit die Segel für den Eigenwirtschaftsbetriebe im Hafen gesetzt sind.