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Kündigungen unumgänglich

Es geht Schlag auf Schlag: Keine zwei Wochen nachdem die Leerkündigungen in der Obstgartenstrasse in Arbon publik wurden, liegt jetzt das Baugesuch öffentlich auf.

Kim Berenice Geser

Vor der öffentlichen Auflage des Baugesuchs wollte der Verwaltungsrat der ABV Liegenschaften AG nicht ausführlich über das geplante Bauprojekt an der Obstgartenstrasse berichten. Ein Entscheid, der breit kritisiert wurde (siehe auch Kasten unten). Nun läuft die Auflagefrist seit Donnerstag, 30. April – und pünktlich mit ihr folgt eine offizielle Medienmitteilung. Darin schildert der Verwaltungsrat die bereits bekannten Eckdaten des Projekts und äussert sich noch einmal zum Entscheid abzureissen, statt zu sanieren. Dieses Szenario wäre nämlich machbar und wurde auch geprüft. Doch gemäss Angaben der ABV hätte der Altbau auch nach einer umfassenden Kernsanierung nicht denselben ökologischen Standard wie ein Neubau. Ausserdem teilt das Unternehmen mit, dass die hierfür «notwendigen tiefen Eingriffe in die Bausubstanz» nur in unbewohntem Zustand hätten gemacht werden können. Folglich wären auch bei einer Sanierung Leerkündigungen die Folge gewesen, lautet das Fazit der ABV Liegenschaften AG. So fiel die Wahl auf den Ersatzneubau. Geplant sind fünf Gebäude mit insgesamt 77 Wohnungen (2 1/2- bis 5 1/2-Zimmer); das sind 26 mehr als heute. Damit werde dem Gebot der Verdichtung Rechnung getragen, schreibt die ABV, die bemüht ist, die Vorzüge des Projekts zu betonen. Darunter die grünere Umgebung, die möglich wird, weil die oberirdischen Parkplätze in den Untergrund verlegt und die versiegelten Böden aufgehoben werden. Dies führe zu mehr Lebensqualität, so die ABV. Auf die Dächer kommt eine PV-Anlage, geheizt wird mit Fernwärme.

Die neue Überbauung an der Obstgartenstrasse soll mehr Grünfläche bieten.
Die neue Überbauung an der Obstgartenstrasse soll mehr Grünfläche bieten.
© z.V.g.

Unterstützung erneut zugesichert

Auf die Kritik der letzten Wochen geht der Verwaltungsrat in der Medienmitteilung nur indirekt ein. So zum Beispiel, indem er versichert, die künftigen Mieten werden «in der Tradition der ABV Liegenschaften AG» sozialverträglich sein. Konkrete Zahlen nennt er nicht. Dafür schreibt er, dass ein Rück- und Neubau in einem Durchgang kostengünstiger gewesen wäre, man sich aber aus Rücksicht auf die Mieterschaft für eine Umsetzung in zwei Etappen entschieden habe. Dadurch wolle man verhindern, dass sämtliche 51 betroffenen Parteien gleichzeitig auf den Wohnungsmarkt geschwemmt werden. Weil man grosses Verständnis für die schwierige Situation der teilweise langjährigen Mieterschaft habe, gewähre man ab Ende September einseitig eine kurzfristige Kündigungsfrist auf Ende eines Monats. Zudem wiederholt die ABV Liegenschaften AG ihr Angebot, die Mieterinnen und Mieter bei der Suche nach einer Wohnung zu unterstützen und ihnen ein Vorrangrecht auf leerstehende und leerwerdende Wohnungen aus dem eigenen Bestand zu gewähren. Ob die Suppe damit ausgelöffelt ist, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Die Auflagefrist des Baugesuches läuft bis 19. Mai.

Das sagen Arbons Parteien zu den Kündigungen in der Obstgartenstrasse

Letzte Woche äusserte sich die SP Arbon mit einem Statement zum Fall Obstgartenstrasse. Die Partei kritisierte das Vorgehen der ABV Liegenschaften AG und forderte das Unternehmen zum sozialen Handeln auf. Eine Umfrage bei den übrigen Arboner Parteien zeigt, dass vor allem der Abriss von bezahlbaren Wohnraum Grund zur Sorge bereitet. Dieser sei in Arbon zur Zeit Mangelware, dabei seien gerade Familien darauf angewiesen, schreibt Judith Huber, Präsidentin der EVP Arbon. Sie hätte sich ein anderes Vorgehen gewünscht und erwartet von der Stadt, die Einsitz im Verwaltungsrat der ABV hat, aktive Unterstützung bei der Wohnungssuche. Auch die SVP Arbon bedauert die Leerkündigungen und die Folgen davon für die Betroffenen. Für SVP Interims-Präsident Matthias Schawalder steht der Fall exemplarisch für die SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!», über die im Juni abgestimmt wird, weil er das «strukturelle Problem der stetig steigenden Nachfrage nach Wohnraum aufgrund der anhaltend hohen Zuwanderung» zeige. Auch BFA-Co-Präsident Marco Heer kann den Unmut nachvollziehen. Er sieht die Verantwortung jedoch weniger bei der Politik als mehr im «moralischen Ermessen der Stadt», als Aktionärin. Die Mitte Arbon anerkennt die Kündigungen als rechtlich zulässig. Man gehe davon aus, dass die ABV Liegenschaften AG bestrebt sei, eine sozial verträgliche Lösung für alle zu finden, schreibt Co-Präsident Gerri Hagspiel. Zumal Stadtpräsident und Bürgergemeinde im Verwaltungsrat sitzen. Veränderungen bräuchten Vertrauen, was durch transparente und faire Kommunikation erreicht werden könne. FDP, die Grünen und die XMV äussern sich derzeit noch nicht zum Fall.

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