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Der Kunstrasen lässt Fasern

Der Kunstrasen auf der Sportanlage Bleiche in Steinach muss nach nur vierjähriger Nutzung bereits wieder ersetzt werden. Ein Produktionsfehler führt zur übermässigen Abnutzung.

Vor rund vier Jahren konnte das neue Kunstrasen-Spielfeld in Betrieb genommen werden, nachdem der 19-jährige Kunstrasen ersetzt worden war. Nach den ersten drei Betriebsjahren wurde festgestellt, dass der neue Kunstrasenbelag bereits deutliche Abnutzungserscheinungen aufwies. Abklärungen des Herstellers haben schliesslich ergeben, dass ein bestimmter Latex-Lot des Vorlieferanten, der für die Rückenbeschichtung eingesetzt wurde, dafür verantwortlich ist. Er sorgt dafür, dass die Wasserstabilität der Beschichtung nicht ausreichend gegeben ist. «Unter dauerhafter Feuchte- und Wasserbelastung in Verbindung mit der normalen mechanischen Beanspruchung kann die Rückenbeschichtung dadurch ihre bindende Funktion nicht mehr ausreichend erfüllen», erläutert der Steinacher Gemeinderat in einer Mitteilung zum Rasenersatz. In der Folge führte dies dazu, dass die Faserverankerung ungenügend war und ein deutlich erhöhter Faseraustritt auftrat. «Der komplexe Sachverhalt war weder bei der Produktion, der Anlieferung noch während der seinerzeitigen Verarbeitung oder Verlegung erkennbar und liess sich auch im Vorfeld durch die üblichen Prüfungen nicht feststellen», teilt der Gemeinderat mit.

Finanzen sind geklärt

Der damalige Bauherr FC Steinach konnte sich inzwischen mit den Lieferanten und Herstellern auf einen umfassenden Ersatz des Kunstrasen-Belags einigen. Für die gut vierjährige Nutzung des Kunstrasens beteiligt sich der Bauherr mit einem Kostenanteil von 130’000 Franken, wovon 31’200 Franken für den Ersatz wiederum aus dem Sport-Toto-Fonds erhältlich sind. Die Gemeinde gewährt dem FC Steinach ein Darlehen von rund 27’000 Franken, das durch die Verrechnung der jährlichen Arbeitsentschädigung abgegolten wird. Schliesslich leistet die Gemeinde einen Kostenbeitrag von rund 72’000 Franken, welcher über die Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden muss.

red

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