zum Inhalt springen

·

Zur Artikelübersicht

Ein Externer soll’s richten

Der Lebensraum Gartenhof ist das finanzielle Sorgenkind der Gemeinde Steinach. Die Stimmbürgerschaft forderte deshalb wiederholt Massnahmen. Diese Woche präsentiert der Gemeinderat seinen Lösungsvorschlag: eine externe Betriebsführung.

Kim Berenice Geser

Seit Jahren sorgt das Betriebsdefizit des Lebensraum Gartenhof an der Gemeindeversammlung für rote Köpfe. Dies ungeachtet dessen, dass die Steinacher Stimmbevölkerung seinerzeit im Wissen um besagtes Defizit Ja zum Bau des Alters- und Pflegeheims sagte. Angesichts der zunehmend angespannten Finanzlage der Gemeinde war eine Evaluation des Betriebs jedoch angesagt und wurde auch wiederholt gefordert. So setzte sich der Gemeinderat bereits im Herbst und Winter 2024/25 mit der Organisation des Pflegeheims auseinander. Wie der Rat diese Woche in einer Medienmitteilung schreibt, stand schon damals die Frage im Raum, ob die Übergabe des Gartenhofs an einen professionellen externen Betreiber langfristig Vorteile bringen könnte. Gleichzeitig wurden bereits erste betriebliche Anpassungen zur Kostenreduktion vorgenommen. Über beides informierte der Gemeinderat vergangenen März an der Bürgerversammlung. Wenige Monate später wurde mit Guido Bartelt ein externer Fachspezialist beauftragt, den Gemeinderat bei der Prüfung, Entscheidungsfindung und allfälliger Umsetzung einer Neuausrichtung des Gartenhofs zu unterstützen. 

Wirtschaftlichkeit ist das Ziel

Bartelt konnte den Gemeinderat bereits im Oktober an dessen Klausurtagung über die Ergebnisse seiner Analyse sowie seine Empfehlungen zur künftigen Betriebsführung informieren. Wie der Gemeinderat in seiner Medienmitteilung festhält, sei dabei bewusst die ganze Breite der Möglichkeiten detailliert analysiert und besprochen worden. Zur Auswahl standen dabei drei Möglichkeiten: die Beibehaltung des Status Quo mit der Betriebsführung durch die Gemeinde mit Beirat; die Bildung einer selbständigen Rechtseinheit als Trägerschaft; die Übergabe des Gartenhofs an einen externen Betreiber, wobei die Liegenschaft im Eigentum der Gemeinde bliebe.

Die Gemeinde will den Lebensraum Gartenhof nicht länger selbst betreiben.
Die Gemeinde will den Lebensraum Gartenhof nicht länger selbst betreiben.
© Archiv

Entschieden hat sich der Gemeinderat – «nach gründlicher Abwägung aller Vor- und Nachteile» – für die letzte Variante. Dies vor allem gestützt auf drei Argumente: Erstens ist die heutige Organisationsform problematisch, weil der Gemeinderat als Milizbehörde sowohl strategisch als auch operativ Verantwortung trägt, jedoch oft nicht über die nötige fachliche Expertise verfügt. Dadurch können Entscheide verzögert werden, Qualitätsstandards leiden und politische Interessen betriebliche Notwendigkeiten überlagern. Zweitens sind Pflegeheime komplexe, stark regulierte 24/7-Betriebe im Wettbewerb, die professionell und wirtschaftlich geführt werden müssen. Einzelne kommunale Heime verursachen jedoch häufig höhere Kosten als solche von Unternehmensgruppen oder grossen Nonprofit-Organisationen, unter anderem weil weniger Synergien vorhanden sind. In Steinach gehen diese Kosten im heutigen Betriebssystem zu Lasten des Steuerhaushaltes. Drittens herrschen laut Angaben des Gemeinderates im Gartenhof aktuell stabile Verhältnisse und gute Rahmenbedingungen, sodass ohne Druck oder Abhängigkeit agiert werden kann. 

Versorgung bliebe sichergestellt

Zu guter Letzt zeigt sich der Rat vor allem auch vom finanziellen Argument überzeugt: Mit der Auslagerung des Pflegeheims an einen externen Betreiber kann auch das finanzielle Risiko teilweise oder ganz an diesen ausgelagert werden. Dabei kann, wie der Gemeinderat festhält, die Versorgung der Bevölkerung durch vertraglich gesicherte Mindestleistungen geschützt werden. Die Gemeinde bliebe aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen auch weiterhin in der Aufsichtsfunktion. Zudem würde sie als Vertragspartnerin in Bezug auf Leistungen und Miete agieren. Aktuell definiert der Gemeinderat die detaillierten Ausschreibungskriterien und klärt rechtliche Fragen. Die Arbeiten für die Auswahl eines geeigneten Anbieters starten im April. Damit die vorgeschlagene Stossrichtung des Gemeinderates umgesetzt werden kann, bedarf es allerdings einer Anpassung der Gemeindeordnung. Diese erfordert die Zustimmung der Bevölkerung. Ob sie die Übertragung an eine externe Betreiberin wünscht, entscheidet die Stimmbürgerschaft voraussichtlich im Herbst an einer ausserordentlichen Bürgerversammlung. 

Anzeigen