Genossenschaft braucht Geld
Laura GansnerGrosse rote Buchstaben auf gelbem Hintergrund mit der Aufschrift «Siedlung Ziegelhütte» erregen an der Romanshornerstrasse 44 die Aufmerksamkeit der Vorbeiziehenden. Sie seien nicht reine Zierde, erklärt der Präsident der Genossenschaft Ziegelhütte, Thomas Nussbaumer: «Wir wollen bewusst auf uns aufmerksam machen.» Denn die Genossenschaft würde gerne mit der ersten Bauetappe für die Siedlung Ziegelhütte Anfang 2024 starten. Die Baubewilligung für die ersten drei Neubauten mit insgesamt 45 Wohnungen wurde der Genossenschaft bereits im Februar 2022 erteilt. Die Hälfte der Wohnungen sind unterdessen reserviert. Im Oktober hätte man die notwendigen Eigenmittel für die Finanzierung beisammen haben wollen. Jedoch fehlen aktuell von 4,045 Mio Franken noch rund 2,5 Mio Franken. Um diese doch noch zusammen zu tragen, muss sich die Genossenschaft nun um neue Mitglieder bemühen.
Im Finanzierungs-Endspurt
Aktuell findet auf der Parzelle hinter dem ehemaligen Pflegeheim an der Romanshornerstrasse 44 die Rodung des Geländes sowie der Abbruch der Remise statt. Doch weitere Schritte sollen erst nach Vorliegen des Eigenkapitals – zusammengesetzt aus Anteilscheinen, Mitgliederdarlehen und Geldern aus Fonds – angegangen werden. Rund 1,5 Mio Franken davon habe die Genossenschaft zwar schon zusammen. «Wir könnten zwar starten, aber wir möchten 100 Prozent sicher gehen und zuerst die gesamte Finanzierung unter Dach haben», erklärt Nussbaumer. Laut einer Infobroschüre der Genossenschaft hätte der Baustart im November stattfinden sollen. Die Finanzierung der Siedlung Ziegelhütte ist jedoch nicht die einzige Hürde, welche die Genossenschaft bis zur endgültigen Projektrealisation noch nehmen muss. Aktuell liegt ein Teil der Parzelle, auf welcher die Siedlung Ziegelhütte entstehen soll, in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Sprich: Würde die Genossenschaft Ziegelhütte zum jetzigen Zeitpunkt das Baugesuch für eine zweite Bauetappe einreichen, dürfte dieses keine Bauten enthalten, welche als Wohnraum genutzt würden. Im neuen Zonenplan hingegen, zu welchem die Arboner Bevölkerung im Juni dieses Jahres im Zuge der Abstimmung zur Ortsplanungsrevision Ja gesagt hat, wird dieser Teil der Parzelle in eine Wohn- und Arbeitszone umgewandelt. «Erst wenn der Kanton die Ortsplanungsrevision bestätigt hat, werden wir das Baugesuch für die zweite Bauetappe einreichen», erklärt Thomas Nussbaumer. In dieser zweiten Etappe soll das ehemalige Pflegeheim saniert und umgenutzt und ein vierter Neubau mit maximal 25 Wohneinheiten entstehen. Aktuell bearbeitet das Amt für Raumentwicklung des Kantons Thurgau den Entscheid zur Ortsplanungsrevision. Die Stadt Arbon geht davon aus, dass dieser im Sommer 2024 vorliegen wird, wie der Mediensprecher der Stadt, Thomas Steccanella, berichtet. Doch es könnte später werden.
Der Ball liegt bei Arbon
Laut dem Leiter Abteilung Ortsplanung vom Departement für Bau und Umwelt beim Kanton, Matthias Gredig, wird es eher Herbst. Zwar würde die Bearbeitung der Unterlagen ungefähr ein halbes Jahr dauern. Mit diesem habe der Kanton jedoch noch nicht starten können, da die Unterlagen der Stadt Arbon nicht vollständig eingereicht wurden. «Die Stadt will diese bis Ende Dezember nachreichen», so Gredig. Doch selbst wenn ab Januar alles reibungslos verläuft, werde die Bearbeitung der Rekurse erfahrungsgemäss länger dauern. Eine abschliessende Prognose könne er so oder so nicht treffen, so Gredig. Denn das Amt für Bau und Umwelt muss aufgrund der Befangenheit des ehemaligen Arboner Stadtpräsidenten und aktuellen Departementschefs Dominik Diezi bei der abschliessenden Entscheidung in den Ausstand treten. Diese wird vom Departement für Inneres und Volkswirtschaft übernommen. Trotz oder gerade aufgrund des langwierigen Prozesses dürften sich drei gemeinnützige Organisationen freuen: Die Verträge für die Zwischennutzungen der Peregrina Stiftung, des Vereins Tavola sowie des HEKS im ehemaligen Pflegeheim konnten aufgrund der Wartezeit bis Ende 2024 verlängert werden. Auch Thomas Nussbaumer ist darüber nicht unglücklich: «Wir finden es gut, steht das Haus nicht leer, bis wir es sanieren können.»