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Hausbau im Bergli verzögert sich weiter

Seit bald drei Jahren «zieren» Bauvisiere das freie Grundstück zwischen Alpen- und Florastrasse in Arbon. Das dort geplante Bauprojekt mit elf Einfamilienhäuser wird durch einen Rekurs blockiert.

Kim Berenice Geser

«Wir würden gerne mit dem Bau beginnen», antwortet Jeannette Osterwalder auf die Frage, warum sich auf dem Grundstück am Arboner Bergli noch immer nichts tue. Die Baubewilligung der Stadt liegt seit Monaten vor. Wie die Architektin der Kobelt AG in Marbach, welcher das Grundstück gehört, ausführt, seien insgesamt sieben Einsprachen während der Auflage des Baugesuchs 2020 eingegangen. «Bei fast allen konnten wir uns mit den Einsprechenden einigen oder die Einsprachen wurden vom Stadtrat zurückgewiesen.» So hat die Bauherrin nun beispielsweise die Auflage, die geschützten Bäume auf der Parzelle zu erhalten. «Wir werden diesbezüglich während der Bauarbeiten eng mit einem Förster zusammenarbeiten», so Osterwalder.

Der Visier-Wald oberhalb der Florastrasse bleibt noch eine Weile bestehen.
Der Visier-Wald oberhalb der Florastrasse bleibt noch eine Weile bestehen.
© Laura Gansner

Eine Sammeleinsprache zur Änderung der Erschliessung der Tiefgarage über die Alpen- statt die Florastrasse blitzte indes beim Stadtrat ab. «Das wäre logistisch nicht möglich, zumal die Florastrasse extra so ausgebaut wurde, dass sie als Erschliessungsstrasse dienen kann», führt die Architektin aus. Eine einsprechende Partei wollte den Entscheid des Stadtrates jedoch nicht akzeptieren und hat Rekurs beim Kanton eingereicht. «Worum es sich bei dieser Einsprache handelt, kann ich nicht sagen, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt», erklärt Osterwalder. Eine Begehung mit dem Kanton habe bereits stattgefunden. Trotzdem rechnet sie mit einer weiteren Verzögerung des Baubeginns von rund einem Jahr. «Wir erwarten den schriftlichen Entscheid nicht vor 2024.» Rund 80 Interessenten gibt es für die elf Einfamilienhäuser. Die Ausschreibung will die Kobelt AG aber erst starten, sobald mit einem rechtsgültigen Entscheid Planungssicherheit besteht.

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