In der Regel regeln Regeln die Regel
Kim Berenice GeserZwei Traktanden standen am Dienstag auf dem Progamm der Stadtparlamentssitzung. Einem davon gehörte der Abend. Die Totalrevision des Personal- und Besoldungsreglements (PBR) der Stadt Arbon hatte es in sich. Sieben Abschnitte, 89 Artikel – bereits 20 Minuten nach Diskussionsbeginn war klar: Dieses Geschäft wird dauern. Ein Glück fand die Sitzung für einmal nicht im Seeparksaal, sondern im intimen Rahmen der Mehrzweckhalle Frasnacht statt. So konnte immerhin beim Gang zum Rednerpult Zeit eingespart werden. Allerdings malträtierte schon nach Artikel 3 das Quietschen der zurückgeschobenen Stuhlbeine die Gehörgänge so sehr, dass sich regelmässige Parlamentsbesuchende einmal mehr ein effizientes elektronisches Abstimmungssystem wünschten. Dessen Anschaffung hätte sich angesichts der eingegangenen Anträge allein an dieser Sitzung bezahlt gemacht.
Der goldene Mittelweg
Wie bereits in der vorberatenden Kommission sorgte auch im Plenum vor allem ein Ziel der Totalrevision des PBR für zahlreiche Diskussionen: die Steigerung der Stadt als attraktive Arbeitgeberin. Dazu gehören die vom Stadtrat vorgeschlagenen Anpassungen der Dienstaltersgeschenke, die Erhöhung der Familienzulagen, die Verlängerung des Mutter- und Vaterschaftsurlaubs sowie die neue Ferienregelung. Wobei an dieser Stelle gesagt sein muss, dass drei dieser vier Punkte am Dienstag noch nicht einmal zur Sprache kamen. Die 28 anwesenden Parlamentsmitglieder kabelten sich über die in der Regel korrekte Anwendung der Wendung «in der Regel»; diskutierten, ob städtische Angestellte nun nüchtern zur Arbeit erscheinen sollen oder besser vor und während der Dienstzeit keinen Alkohol konsumieren und entschieden nach eingehender Debatte, dass die dreijährige Lehrzeit dem Dienstaltersgeschenk angerechnet werden darf. Währenddessen schritten die Zeiger unaufhörlich voran. Knapp drei Stunden waren vergangen, als das Parlament beschloss, das Dienstaltersgeschenk aufgrund des Medianlohns statt des Monatslohns zu berechnen. Also ausgehend vom mittleren Verdienst aller städtischen Angestellten. Ein Entscheid, der umgehend und unweigerlich Auswirkungen auf den nachfolgenden Artikel Nr. 47 des PBG hatte, weil sich damit keine faire Umwandlung der Dienstaltersgeschenke in Ferientage mehr gewährleisten lässt: Wer weniger verdient, profitiert vom Medianlohn, da er sich damit mehr Ferientage kaufen kann, als jemand mit höherem Einkommen. Bevor es noch vertrackter werden konnte, schob Jakob Auer dem Geschehen einen Riegel mit seinem Antrag auf Vertagung der Sitzung. So schaffte er für alle Beteiligten die Möglichkeit, bis zur Wiederaufnahme des Geschäfts noch einmal über die Bücher zu gehen. Weniger Diskussionsstoff wird es dann kaum geben. Artikel 48, der nächste auf der Liste, trägt den Titel Familienzulagen.