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Lohnzahlungen haben höchste Dringlichkeit

Das Bezirksgericht Arbon hat am Dienstag den Antrag auf provisorische Nachlassstundung der Forster Swiss Home AG genehmigt. Dieser lag bereits seit Ende März vor. 

Kim Berenice Geser

Eingereicht hatte den Antrag auf provisorische Nachlassstundung Medienberichten zufolge Minderheitsaktionär Giovanni Cerfeda. Die Unternehmensleitung um Ipek Demirtas und Max Müller wollte davon bis anhin allerdings nichts wissen. Mit dem drohenden Konkurs im Nacken und unter steigendem Druck der Öffentlichkeit lenkte die Führungsetage letzten Freitag jedoch ein und stimmte dem Antrag zu. Am Dienstag, 20. Mai, wurde dieser vom Bezirksgericht Arbon genehmigt. Als provisorische Sachwalterin wurde die Anwaltskanzlei Wicki Partners AG aus Zürich mit dem Mandatsleiter Balthasar Wicki und Vivien Keiser eingesetzt. Sie haben nun den gesetzlichen Auftrag, die Interessen der Gläubiger zu wahren und die Geschäftstätigkeit zu überwachen. Gemeinsam mit den Aktionären, dem Verwaltungsrat und dem Management würden jetzt Sanierungswege ausgearbeitet und die Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit gesichert, teilt das Unternehmen am Mittwoch mit. Währenddessen werden die Geschäfte im gewohnten Rahmen weitergeführt. Die Genehmigung der Nachlassstundung ist für die 135 Angestellten ein wichtiger Meilenstein. Sie schafft die Voraussetzungen, dass die Arbeitslosenkasse des Kantons Thurgau die Gesuche der Mitarbeitenden für die überbrückende Auszahlung der ausstehenden Löhne bearbeiten kann. Die Mitarbeitenden wurden am Dienstag informiert, dass sie für den ausgebliebenen April-Lohn individuelle Anträge zur Zahlung von Insolvenzentschädigung an die Arbeitslosenkasse stellen sollen. Diese steht in Kontakt mit der Sachwalterin und «Forster». Der Kasse sei bekannt, dass demnächst auch die Mai-Löhne fällig wären. «Das Thema wird allseits als vordringlich angesehen», heisst es in der Mitteilung von Mittwoch.

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