zum Inhalt springen

·

Zur Artikelübersicht

Nächster Halt Bundesgericht?

Das Drama um die «Wunderbar» in Arbon ist um einen Akt reicher. Diese Woche wurde bekannt, dass auch das Thurgauer Obergericht die Klage von Wirtin Simone Siegmann abweist.

Kim Berenice Geser

Zu Beginn ein kurzer Blick zurück: Die Hotel Wunderbar AG, unter der Leitung von Simone Siegmann, hatte im Juni und Dezember 2020 beim Bezirksgericht Arbon zwei Klagen gegen die ZIK Immo AG eingereicht und eine Mieterstreckung bis Ende 2023 beantragt. Beide Klagen wurden vom Bezirksgericht im Juni 2022 abgewiesen. Siegmann legte Berufung ein gegen das Urteil und zog es weiter an das Obergericht Thurgau. Dieses bestätigt nun ebenfalls den erstinstanzlichen Entscheid und weist die Klagen von Siegmann ab.

Schutzwürdigkeit erneut prüfen

Das Obergericht schreibt in seiner Urteilsbegründung: «Die Mieterin habe nicht hinreichend begründen können, weshalb knapp zwei Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Ende des befristeten Mietvertrags bei ihr eine Härte vorliege, die durch eine Erstreckung abgemildert werden könnte.» Im Mietvertrag hätten beide Parteien ausdrücklich festgehalten, dass die Mieterin zur Kenntnis nimmt, dass das Mietobjekt Teil eines grösseren Gesamtareals sei. Es also durch die zukünftige Entwicklung auch zum Abbruch des Mietobjekts kommen könnte. Dabei spiele auch der Entscheid des Departements für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau keine Rolle. Dieser hat, wie sich erst jetzt herausstellt, nämlich bereits im Mai 2022 das Gesuch der ZIK Immo AG zum Abbruch der «Wunderbar» abgelehnt. Dies nachdem mehrere Rekurse, unter anderem vom Thurgauer Heimatschutz zum vorhergehenden Entscheid der Stadt, den Abbruch zu bewilligen, eingegangen waren.

Die «Wunderbar» bleibt vorerst offen. Doch wie lange noch?
Die «Wunderbar» bleibt vorerst offen. Doch wie lange noch?
© Laura Gansner

Die Stadt ist nun angehalten, die Schutzwürdigkeit der ehemaligen Saurer Kantine noch einmal zu prüfen. Dies nachdem es noch vor drei Jahren hiess, das Bauwerk sei nicht schutzwürdig. Zum diesbezüglichen Stand der Dinge gibt es seitens der Stadt keine Auskunft. Es handle sich um ein laufendes Verfahren, so die Begründung. Doch während der Umstand einer möglichen Unterschutzstellung für Simone Siegmann ein Lichtblick ist, ist die erneute Prüfung der Schutzwürdigkeit der «Wunderbar» für das Obergericht belanglos. Die Begründung: Das Bezirksgericht habe das Erstreckungsbegehren mangels Härtegründen abgelehnt. Will heissen, selbst wenn dem erstinstanzlichen Gericht der Entscheid des Kantons vorgelegen hätte, hätte dies nichts geändert.

Kein neuer Mietvertrag

Nicht gelten lässt das Obergericht auch die Argumentation von Siegmann, es bestehe ein neues faktisches Mietverhältnis ohne Befristung, weil sie bis anhin den Mietzins immer beglichen und die ZIK Immo AG diesen auch angenommen habe. Fakt sei, so das Obergericht, dass nach Auffassung des Vermieters das Mietverhältnis gekündigt sei. Somit halte sich die Mieterin zu Unrecht im Mietobjekt auf. «So oder anders schuldet die Mieterin entweder eine Entschädigung für die Nutzung des Mietobjekts ohne vertragliche Grundlage oder weiterhin den vereinbarten Mietzins», schreibt das Obergericht in seiner Begründung. Dass der Vermieter diese Zahlungen entgegennehme, könne ihm nicht zum Nachteil gereichen, da sein Mietobjekt nach wie vor genutzt werde. «Eine Einwilligung zu einem neuen (unbefristeten) Mietverhältnis kann daraus nicht konstruiert werden.» Dies gelte erst recht, weil der Standpunkt des Vermieters der Mieterin klar gewesen sei.

Weiterzug ist denkbar

Laut dem Urteil des Obergerichts, welches noch nicht rechtskräftig ist, muss Siegmann für beide Instanzen insgesamt 9000 Franken Verfahrenskosten bezahlen und den Vermieter mit rund 18 000 Franken entschädigen. Siegmann prüft den Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht. «Ich war auf dieses Urteil vorbereitet», sagt sie auf Anfrage und fügt an: «Mir war von Anfang an klar, dass ich Geld in die Hand nehmen muss.» Ihr gehe es um den Erhalt der «Wunderbar». Dafür kämpfe sie weiter. Damit rechnet auch Koni Fischer, Mitinhaber der ZIK Immo AG: «Ich gehe davon aus, dass Frau Siegmann das Urteil weiterziehen wird.» Er selbst fühlt sich durch den Entscheid des Obergerichts bestätigt. «Wie das Obergericht schreibt, hält sie sich zu Unrecht im Mietobjekt auf.»

Anzeigen