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Parlament sagt Ja zum Kauf der Strauss-Wiese

Der Arboner Stadtrat will die Strauss-Wiese kaufen und damit die Entwicklung dieser städtebaulichen Schlüsselparzelle selbst in die Hand nehmen. Das Stadtparlament stellte sich diese Woche hinter den Entscheid. Nun benötigt das Millionengeschäft noch die Zustimmung der Bevölkerung. 

Kim Berenice Geser

Der Deal ist beinahe zu gut, um wahr zu sein: Die Stadt Arbon hat die Möglichkeit, die Strauss-Wiese, das 34,550 m2 grosse, nahezu unbebaute Grundstück an der Romanshornerstrasse für 19,5 Mio. Franken zu erwerben. Das entspricht einem Quadratmeterpreis von rund 570 Franken. Ein Spottpreis sozusagen, denn wird im Zuge der Ortsplanungsrevision die Umzonung der Parzelle von der heutigen Landwirtschaftszone neu in eine Wohnzone hoher Baudichte genehmigt, wäre der Wert in Zukunft mindestens doppelt so hoch. Doch dem im August verstorbenen Kurt Strauss war die künftige Besitzerin wichtiger als der Preis. Nicht ein privater Investor, sondern die Stadt Arbon sollte dies sein, wie Stadtpräsident René Walther an der Parlamentssitzung am Dienstag ausführte. Um dies sicherzustellen, schloss Strauss ein Jahr vor seinem Tod mit der Stadt einen Vor-Kaufvertrag ab. Der Kauf kann jedoch erst vollzogen werden, wenn die Stimmbevölkerung ihr Einverständnis gibt. Im Parlament herrschte überwiegend Konsens darüber, dass dieses von langer Hand vorbereitete Geschäft ein Glücksfall ist. Nur einzelne Vertreter der SVP, FDP und BFA äusserten sich skeptisch und stellten die Rolle der Stadt als Areal-Entwicklerin infrage. Für die Mehrheit überwogen jedoch die Vorteile, darunter das Mitspracherecht der Bevölkerung sowie die künftig notwendige Erschliessung neuer Wohnflächen. Für juristischen Diskussionsstoff sorgte indes eine ganz andere Parzelle. Mit Inkrafttreten des Kaufvertrags würde nämlich Kurt Strauss Sohn ein Vorkaufsrecht auf ein Stück Landwirtschaftsfläche erhalten, das die Stadt Arbon in Salmsach besitzt. Die Frage, die sich den Parlamentsmitgliedern stellte, war, ob dieses Vorkaufsrecht an das Geschäft des Landkaufs gekoppelt werden müsste, folglich beides Teil der Volksabstimmung wäre. Nach einer verwirrenden Debatte und einer 10-minütigen Pause kam man zum Schluss: Das Vorkaufsrecht bedinge nicht zwingend den Kauf des Landes durch Florian Strauss, ergo handle es sich hierbei um ein separates Geschäft. Zum Schluss empfahl das Parlament mit 25 Ja- zu 2 Nein-Stimmen dem Stimmvolk die Annahme des Kaufs der Strauss-Wiese.

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