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Revision bleibt Hochhaus-los

Am Dienstagabend wurden der Steinacher Bevölkerung die Ergebnisse der erneut überarbeiteten Ortsplanrevision präsentiert. Auch wenn sich Gemeindepräsident Michael Aebisegger zuversichtlich zeigt, schwingt zwischen den Zeilen die Bitte mit, die Geschichte der letzten Revision nicht zu wiederholen.

Laura Gansner

Mit den Worten «Die Ortsplanung wird konkret» eröffnet der Steinacher Gemeindepräsident Michael Aebisegger am Dienstag die Informationsveranstaltung zur Anpassung des Rahmennutzungsplans. Nachdem die letzte Revision bei einer Volksabstimmung Ende 2021 abgelehnt wurde, hat sich der Gemeinderat auf Grundlage einer Umfrage in der Bevölkerung, an dessen erneute Überarbeitung gemacht. Aebisegger erinnert daran, weshalb man sich zur Zeit überhaupt mit dem Thema befasse: Aufgrund des 2017 in Kraft getretenen Planungs- und Baugesetzes auf kantonaler Ebene, ist die Gemeinde verpflichtet, bis 2027 ihre Planungsinstrumente zu überarbeiten. Ziel sei es, einen haushälterischen Umgang mit dem Boden zu gewährleisten und die Siedlungsentwicklung nach innen voranzutreiben. Stichwort: Verdichtung.

Auf die Masse kommt es an

Dem verdichteten Bauen wird neben verschiedenen Zonenanpassungen auch im überarbeiteten Baureglement Rechnung getragen. Konkret in der Baumassenziffer (BMZ). Diese Berechnungsmethode setzt sich aus dem Verhältnis vom oberirdischen Gebäudevolumen zur anrechenbaren Grundstücksfläche zusammen, wie Raumplaner Balz Bodenmann erklärt.

An der Informationsveranstaltung hingen verschiedene Pläne aus, die voraussichtlich ab heute Freitag, 10. Februar, auch auf der Homepage der Gemeinde Steinach zu finden sind.
An der Informationsveranstaltung hingen verschiedene Pläne aus, die voraussichtlich ab heute Freitag, 10. Februar, auch auf der Homepage der Gemeinde Steinach zu finden sind.
© Laura Gansner

Besonders in Ein- und Zweifamilienhaus-Quartieren wäre ohne die BMZ zu viel Gebäudemasse realisierbar. Natürlich seien auch andere Berechnungs-Methoden möglich, um dichteres Bauen sicherzustellen. Aber, so Bodenmann: «Jedes Mass hat seine Einschränkungen.» Der Vorteil der BMZ sei es, dass alleine die Dichte als Kriterium vorgegeben sei. Festgelegte Höhen oder Bauarten fallen als Einschränkungen somit weg.

Neue Namen für mehr Höhe

Auch im überarbeiteten Zonenplan werden die bisherigen Einschränkungen überdacht – und umgekrempelt. Entstanden sind neue Zonenbezeichnungen. Diese richten sich nicht länger nach den möglichen Stockwerken wie beispielsweise bei der bisherigen Wohnzone 2, in welcher zwei Vollgeschosse gebaut werden dürfen. Ausschlaggebend soll neu die Gebäudehöhe sein. So werden zum Beispiel die Wohnzonen 2 und 3 im Bereich der Schulstrasse im neuen Zonenplan als Wohnzone 16 und 18 angegeben. «Die Idee ist es, so ein Stockwerk höher gehen zu können», erläutert Balz Bodenmann. Für das Gebiet an der Schulstrasse bedeutet dies, dass dort höher und grösser als bis anhin gebaut werden könnte.

Hochhaus bleibt möglich, aber ...

Anders als im 2021 vor dem Volk gescheiterten Rahmennutzungsplan wird in der aktuellen Revision jene Parzelle, auf der das Hochhaus-Projekt Terra Nova hätte entstehen sollen, in der Raumnutzung nicht festgelegt. Das Gebiet soll als Schwerpunktzone Saurer WerkZwei-Schöntal einem Sondernutzungsplan unterliegen, welcher erst in einem späteren Verfahren festgelegt würde und einem fakultativen Referendum unterliege. Es bleibe also vorerst noch offen, was auf dieser Parzelle entstehen könne, erläutert Bodenmann: «Ein Hochhaus würde aber nur ein Unwissender hinstellen wollen.»

Pausetaste in Entwicklung gedrückt

Aus dem Publikum ertönt das Schlagwort «Planungsunsicherheit» und die Frage, ab wann denn mit dem neuen Baureglement gearbeitet werden könne. Dies hänge von allfälligen Einsprachen und dem Entscheid vom Kanton ab, entgegnet Aebisegger. Klar sei: «Je länger es geht, desto länger bleibt die Weiterentwicklung von Steinach aus.» Deshalb sei es wichtig, sich im Mitwirkungsverfahren – welches am Montag, 13. Februar startet – einzubringen, sollte man mit der vorgestellten Revision nicht zufrieden sein, «so dass bei der offziellen Auflage alle Streitpunkte bereinigt sind.».

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