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Runter vom Gas

Tempo 30 als Lärmschutzmassnahme – was entlang der Landquartstrasse seit 2023 gilt, wird Mitte Februar nun auch auf einem Streckenabschnitt der St. Gallerstrasse umgesetzt. Sie ist damit die erste Kantonsstrasse im Thurgau, auf der eine solche Massnahme realisiert wird.

Kim Berenice Geser

Zwischen dem Webschiffkreisel und dem «Novaseta» wird ab Februar Tempo 30 eingeführt. Die Temporeduktion um 20 Stundenkilometer ist eine Massnahme des Kantons, um Anwohnerinnen und Anwohner, die von übermässigem Lärm betroffen sind, vor diesem zu schützen. Der Arboner Streckenabschnitt gehört zu einem von insgesamt sechs Standorten im Kanton, an welchen eine solche Massnahme umgesetzt wird. Die übrigen sind Bischofszell, Ermatingen, Kreuzlingen, Sirnach und Steckborn. In einem zweiten Paket werden derzeit noch die Stadtund Kantonsstrassen in der Innenstadt Frauenfelds geprüft. Über die Lärmschutzpläne auf Kantonsstrassen informierte das Departement für Bau und Umwelt (DBU) des Kantons Thurgau bereits im Mai des letzten Jahres. Im August folgte die öffentliche Auflage, der Entscheid für Arbon liegt seit Anfang Januar vor. Wer sich nun wundert, warum die Geschwindigkeitsreduktion nur auf diesen einen spezifischen Abschnitt beschränkt ist: Dies hat technische Gründe.

Ein anfälliger Belag

Das kantonale Tiefbauamt (TBA) hatte im Rahmen der Umsetzung der Lärm- und Ruheschutz Strategie auf kantonalen Strassen durch die Sinus AG in Kreuzlingen eine Übersicht über sämtliche Kantonsstrassen-Strecken erstellen lassen, die das Potenzial eines lärmarmen Belags oder einer Temporeduktion aufzeigten. Wo immer möglich, wird mit sogenannten höchstwirksamen lärmarmen Belägen gearbeitet. Doch, wie Ivo Spalinger, Ressortleiter Lärmschutz beim TBA, erklärt, eignen sich nicht alle Strassenabschnitte für diese Art der Beläge. «Diese sind anfälliger für Belastungen», erläutert Spalinger das Problem. Zu einer erhöhten Belagsbelastung kommt es beispielsweise auf kurvenreichen Strecken, bei Steigungen oder auf Abschnitten, auf denen durch Lichtsignale, Fussgängerstreifen oder Einlenker häufig angefahren und wieder gebremst wird. Genau dies ist auf dem besagten Abschnitt der St. Gallerstrasse zwischen Webschiffkreisel und «Novaseta» der Fall. «Deshalb fiel hier der Entscheid auf eine Temporeduktion.» Die Differenz von 20 Stundenkilometer entspricht nämlich den drei Dezibel, die der höchstwirksame lärmarme Belag ausmacht. Für die übrigen Streckenabschnitte der St. Gallerstrasse ist indes der Einbau eines solchen Belags technisch möglich. Dieser soll im Zuge künftiger Sanierungsarbeiten verbaut werden.

Zwischen Webschiffkreisel und Novaseta gilt ab nächstem Monat Tempo 30.
Zwischen Webschiffkreisel und Novaseta gilt ab nächstem Monat Tempo 30.
© Laura Kappeler

30 auch für Rebhaldenstrasse

Im Hinblick auf die Temporeduktion auf der St. Gallerstrasse hat der Arboner Stadtrat entschieden, die Tempolimite auch auf der Rebhaldenstrasse auf 30km/h zu senken. Nachdem auf den Entwurf der Verkehrsanordnung der Stadt im November keine Einwendungen eingingen, liegt aktuell die Verkehrsanordnung des DBU bei der Stadt bis zum 31. Januar auf. Darin ist nebst der geplanten Signalisation auch ersichtlich, dass der Stopp am Einlenker Brühlstrasse aufgehoben und durch einen Rechtsvortritt ersetzt wird. Auf eine mögliche Erhöhung des Sicherheitsrisikos angesprochen, sagt Rainer Heeb, Leiter Bereich Tiefbau, man habe sich seitens der Stadt beim DBU für den Stopp eingesetzt. Dieser wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass die Übersichtlichkeit der Strecke mit Tempo 30 ausreichend sei. Da die Postauto-Linie 210 über die Rebhaldenstrasse verkehrt, wird zudem auf fahrbahnverengende Massnahmen wie Bepflanzungen oder ähnliches verzichtet.

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