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Visierwald am Waldrand

Der Kanton bewilligt den Gestaltungsplan für die Arrivée-Überbauung in Horn. Damit weist er auch die Beschwerde zum Auflageverfahren ab. Doch es wird bereits neue Kritik am Bauprojekt laut.

Kim Berenice Geser

Gute Nachrichten für Mettler Entwickler AG (ehemals Mettler2Invest): Der Kanton Thurgau hat letzte Woche die Beschwerde zum Auflageverfahren des Gestaltungsplans Bachgallen Ost, der die Grundlage für die Arrivée-Überbauung in Horn bildet, abgewiesen und gleichzeitig besagten Gestaltungsplan bewilligt. Zur Beschwerde kam es erst nach der Auflagefrist, die im Mai 2023 stattgefunden hatte. Während dieser Frist waren keine Einsprachen zum Gestaltungsplan eingegangen. Im Nachgang kritisierten Anstösser jedoch das Vorgehen: Man sei nicht rechtzeitig persönlich über die Auflage des Gestaltungsplans informiert worden. Dieser Ansicht ist auch Norbert Rabl. Der Horner wohnt in unmittelbarer Nachbarschaft zum ehemaligen Raduner-Areal und hat seine Zweifel, ob beim Projekt Arrivée alles mit rechten Dingen zugeht.

Naturschutz in Gefahr

Er selbst gehört zu den Einsprechern für die Tiefbauarbeiten auf dem Areal, die im August 2023 öffentlich auflagen und steht in engem Kontakt zu den Beschwerdeführern des Auflageverfahrens zum Gestaltungsplan. In einem Schreiben an «felix.» äussert er sich wie folgt: «Die Einsprachen machen unter anderem eine fehlende Transparenz sowie unvollständige, öffentlich einsehbare Unterlagen geltend.» Abgesehen davon erstaune die Vorgehensweise von der Mettler Entwickler AG: «Zu keinem Zeitpunkt wurde eine direkte Vorabinformation mit den Nachbarn im Sinne einer guten nachbarlichen Beziehung gesucht», so der Vorwurf Rabls. Im Gegenteil, das Raduner-Areal sei bisher als Horn West bekannt gewesen, plötzlich habe der Gestaltungsplan nach Anpassung des Richtplans 2020 aber auf den Namen Bachgallen Ost gelautet und sei somit der Aufmerksamkeit zahlreicher Bewohner entgangen. Nicht entgangen sind Rabl jedoch die Bauvisiere entlang des Hornbachs. Diese würden eine völlige Rodung des Waldes anzeigen. Zudem stünden die Visiere im Widerspruch zu den von der Mettler Entwickler AG veröffentlichten Prospekten des Projekts Arrivée, auf dem der kleine Wald entlang des Bachlaufs noch ausgewiesen sei. Rabl, dem der Naturschutz am Herzen liegt, ist alarmiert: «Horn hat sich in den letzten 20 Jahren von einem lieblichen Dorf zu einer Agglomerationsretorte mit starkem Bevölkerungswachstum gewandelt. Der Seeweg bildet eines der letzten Refugien für Mensch und Tier in Horn.»

«Wir halten sämtliche verbindlichen Abstände ein.»
Roland Ebneter

Kontakt stets gesucht

Ein Blick in den Zonenplan der Gemeinde Horn zeigt: Sowohl die Waldgrenze entlang des Bachlaufs als auch die angrenzende Freihaltefläche sind verbindlich definiert. Der Abstand der Waldgrenze zur Bauzone beträgt zehn Meter. Ein Augenschein vor Ort lässt an der Einhaltung dieser Grenzen tatsächlich Zweifel aufkommen, stehen die Visiere doch direkt zwischen den Bäumen. «Der Verlauf des Waldes entspricht jedoch nicht mehr der offiziellen Zonengrenze Wald, weil die Bäume im Laufe der Jahre auch ausserhalb der festgelegten Grenze gewachsen sind», erklärt Roland Ebneter, Projektentwickler bei der Grundeigentümerin Mettler Entwickler AG und fügt an: «Wir halten sämtliche verbindlichen Abstände ein.» Heute, wo alles georeferenziert sei, sei es ohnehin nicht möglich, bei der Visierstellung «z’bschisse». Die im Zonenplan ausgewiesene Waldgrenze entlang des Hornbachs bleibe bestehen und die Freihaltefläche werde im Rahmen der Umgebungsgestaltung wieder begrünt, so Ebneter. Er weist auch die Vorwürfe zurück, man habe keinen Kontakt mit den Anstössern aufgenommen. «Wir haben im Zuge der öffentlichen Mitwirkung zum Gestaltungsplan – der im übrigen von je her Bachgallen Ost hiess – die angrenzenden Verwaltungen schriftlich informiert.» Im Dezember 2022 habe zudem eine öffentliche Informationsveranstaltung stattgefunden und die Auflage des Gestaltungsplans sei von der Gemeinde fristgerecht im «felix.» inseriert worden. Bezüglich der vorgeworfenen Verfahrensfehler sagt er: «Es ist richtig, dass die Gemeinde gesetzlich dazu verpflichtet ist, alle vom Gestaltungsplan direkt betroffenen Grundeigentümer zu informieren. Im Falle des ‹Arrivées› betrifft dies aber nur uns selbst.» Denn das gesamte, im Planungsperimeter enthaltene Gebiet befindet sich im Besitz der Arrivée Projekt AG. Dort hat man deshalb nie mit einem anderen Entscheid seitens des Kantons gerechnet. «Wir haben uns an das korrekte Vorgehen gehalten und waren stets daran interessiert, transparent zu informieren.» In einem nächsten Schritt werden nun die Verhandlungen mit den Einsprechern der Tiefbauarbeiten wieder aufgenommen. Das Baugesuch für die Hochbauarbeiten soll demnächst aufliegen.

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