Weniger Gäste, mehr Schutz
Kim Berenice Geser26 Abweichungen von den geltenden Brandschutzvorschriften stellte die Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) im November 2024 bei einer periodischen Kontrolle im Seeparksaal fest. Es war die erste seit Jahren. Die Mängel umfassen die ganze Bandbreite von veralteten Piktogrammen über fehlende Brandschutzverkleidungen der Lüftungsrohre bis hin zur unzulässigen Nutzung der Tiefgarage. Die massive Anzahl der Abweichungen ist unter anderem auf das Alter der Liegenschaft, vor allem aber auf die 2015 verschärften Brandschutz-Richtlinien zurückzuführen. Letzte werden vor dem Hintergrund der Brandkatastrophe zum Jahresbeginn in Crans-Montana per 1. April noch verstärkt mit einem gesamtschweizerischen Verbot für das Zünden von Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Räumen. Die Tragödie im Wallis habe auch der Stadt noch einmal die Dringlichkeit aktueller Brandschutzkonzepte vor Augen geführt, hält Sara Gmünder, Bereichsleiterin Liegenschaften und stellvertretende Abteilungsleiterin Freizeit/Sport/Liegenschaften der Stadt, fest. Basierend auf dem Bericht der GVTG, der im Januar 2025 vorlag und sämtliche Sanierungsmassnahmen sowie die dafür vorgesehenen Fristen umfasste, habe der Stadtrat bereits vor einem Jahr Fachplaner mit der Ausarbeitung von Brandschutzkonzepten und der Planung der notwendigen Massnahmen beauftragt. Gemäss einer aktuellen Medienmitteilung hat der Stadtrat nun diese Woche zwei aufeinander abgestimmte Brandschutzkonzepte genehmigt und zur Einreichung bei der Gebäudeversicherung freigegeben.
Umfassende Sanierung geplant
Das erste Konzept beschreibt den aktuellen Zustand des Gebäudes und definiert die Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb bis zur Umsetzung baulicher Anpassungen. Das zweite Konzept zeigt den angestrebten brandschutztechnischen Zielzustand des Gebäudes auf. Es dient als fachliche Grundlage für die langfristige Planung. «Dies allerdings ohne bereits Entscheide über Umfang und Zeitpunkt einer umfassenden Sanierung vorwegzunehmen», erläutert Gmünder.
Eine solche sei im Seeparksaal nämlich angedacht, denn nicht nur der Brandschutz weise einen erheblichen Erneuerungsbedarf auf, sondern auch Heizung, Lüftung, Sanitäranlagen, Elektroinstallationen und Teile der Gebäudehülle. «Eine isolierte Umsetzung der Brandschutzmassnahmen wäre daher weder wirtschaftlich noch nachhaltig.» In einem nächsten Schritt soll deshalb ein umfassendes Projekt zur Erneuerung des Seeparksaals ausgearbeitet werden. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es hierfür weder eine geschätzte Investitionssumme noch einen konkreten Zeithorizont. Beides sei Gegenstand des auszuarbeitenden Vorprojekts.
Zwei Fälle vor der Schlichtungsstelle
Bis zur umfassenden Sanierung kommt daher das oben genannte erste Konzept zum Tragen. «Unser Ziel ist es, den Betrieb des Seeparksaals weiterhin gewährleisten zu können», betont Gmünder. Damit das möglich sei, seien gewisse Anpassungen bei der Nutzung sowie erste Sofortmassnahmen nötig. So wurde die maximale Belegung des gesamten Saals vorübergehend auf 1000 statt 1200 Personen beschränkt. Diese Regelung kam beispielsweise bereits jüngst beim Konzert der serbischen Sängerin Ceca zur Anwendung. Bei einer Teilnutzung des Seeparksaals ist die Belegung auf 150 Personen beschränkt, weil mit heruntergelassenen Trennwänden nur drei Fluchtwege zur Verfügung stehen. Zudem wurde ein externer Sicherheitsbeauftragter für den Brandschutz eingesetzt. «Diese Funktion ist Voraussetzung für das Brandschutzkonzept und umfasst unter anderem die Überwachung der organisatorischen Massnahmen sowie die Kontrolle von Veranstaltungen», erklärt Gmünder. Das entsprechende Mandat wurde an die NS Brandschutz GmbH in Romanshorn vergeben. Kostendach: 6’500 Franken. Die einschneidenste Sofortmassnahme ist indes die Kündigung der Mietenden in der Tiefgarage des Seeparksaals. Diese erfolgte im letzten Herbst. Davor diente die Tiefgarage seit bald 40 Jahren Vereinen und Gewerbetreibenden als Lager- und Einstellfläche, was gemäss der GVTG jedoch brandschutztechnisch unzulässig ist. Dies gilt vor allem für die Lagerung von Booten. Das hat Folgen für die Mieter Bernhard Huber von «Huber Wassersport» und Bootswerftbetreiber Bruno Walser. Sie sehen in der Kündigung und der damit verbundenen Frist eine Existenzbedrohung, weshalb sie sich an die Mieterschlichtungsstelle wandten. Sie fordern unter anderem eine Fristerstreckung und eine Übernahme der Kostendifferenz für neue Stellplätze durch die Stadt. Stand heute blieb eine Einigung zwischen den Parteien auch nach mehreren Sitzungen aus. Laut Sara Gmünder ist das Verfahren derzeit bis Ende April sistiert, mit dem Ziel, doch noch eine für alle tragbare Lösung zu finden.