Wenn chatten strafbar wird
Kim Berenice GeserKürzlich wurde in einem klassenübergreifenden Chat einer Arboner Mittelstufe pornografischer Inhalt geteilt. Es ist der zweite Vorfall dieser Art an Arboner Primarschulen. Der erste fand im Sommer 2024 statt. «Und damit ist das Problem auch bei uns angekommen», hält Schulpräsidentin Regina Hiller besorgt fest. Noch im November 2023 hatte sie in einem Interview mit der Ostschweizer Fachhochschule OST ausgesagt, dass in Arbon das Teilen pornografischer Inhalte in Chats auf Primarstufe kein akutes Thema sei. Heute ist dem nicht mehr so, wie auch die Zahlen der Jugendpolizei der Kantonspolizei Thurgau zeigen. Von total 10 Interventionen in Schulen im Zusammenhang mit Pornografie fanden 2024 bereits vier in Primarschulen statt. Zudem stieg die Anzahl durchgeführter Präventionsvorträge zum Thema Onlinesicherheit in der Primarstufe auf 95 Vorträge an. Im Vorjahr waren es noch 42 gewesen.
Auch Kinder sind strafbar
Dass die präventive Aufklärung im Umgang mit den Sozialen Medien nicht früh genug beginnen kann, belegt die Aussage der Jugendpolizei, wonach in Einzelfällen bereits 8-Jährige entsprechende Aufnahmen von sich selbst erstellt und auf den Sozialen Medien hochgeladen hätten. Überdies sei grundsätzlich eine Tendenz feststellbar, dass sich immer jüngere Kinder, teilweise bereits 10- bis 13-Jährige wegen der Verbreitung von Pornografie an unter 16-Jährige strafbar machen. Denn im Alter von 10 Jahren ist die Strafmündigkeit erreicht und bei der Verbreitung von Pornografie an unter 16-Jährige handelt es sich um ein Offizialdelikt. Aus diesem Grund hat auch die vom jüngsten Fall betroffene Arboner Primarschulleitung umgehend reagiert, als sie vom Chat-Inhalt erfuhr. «Das geteilte Material wurde gesichert und der Fall an die Jugendpolizei weitergeleitet», so Hiller.

Ob der Fall indes ein rechtliches Nachspiel für einzelne Kinder haben wird, dazu kann sich Hiller mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äussern. Die Jugendpolizei teilt auf Anfrage mit, dass von Fall zu Fall entschieden wird, ob die Voraussetzungen für eine Anzeige an die Jugendanwaltschaft erfüllt sind. Bei illegaler Pornografie, sprich sexuellen Handlungen mit Kindern oder Tieren, sei dies immer der Fall. In weniger gravierenden Fällen sei auch möglich, dass Meldungen mit einer Klassenintervention oder einem Präventionsgespräch durch die Jugendpolizei bearbeitet werden. Tatsächlich wurde diese in besagtem Fall auch aufgeboten, um in den betroffenen Klassen noch einmal an die Verhaltensregeln im digitalen Raum zu erinnern. Das Strafmass bei einer Anzeige variiert. Sanktionen können von Verweis über Sozialstunden bis zu Freiheitsentzug reichen. Am häufigsten wird im Jugendstrafrecht die persönliche Leistung, sprich Sozialstunden verhängt. Denn, so der Grundsatz: Die Jugendlichen sollen aus ihren Fehlern etwas lernen.
Massnahmen dringend nötig
Damit es gar nicht erst zu Verstössen kommt, müssen Kinder und Jugendliche im Umgang mit sozialen Medien geschult und über die Gefahren des Internets aufgeklärt werden. Denn schon das Versenden eines Stickers mit einem männlichen oder weiblichen Geschlechtsteil im Klassen-Chat gilt als Verbreitung von Pornografie und kann eine Anzeige nach sich ziehen. In der PSG Arbon erfolgt diese Schulung unter anderem durch jährliche Unterrichtseinheiten. Das neue IT- und Medienbildungskonzept der PSG Arbon, das im Januar in Kraft trat, setzt zudem verbindliche Rahmenbedingungen für das digitale Lehren und Lernen. Neue Formate, wie der im letzten Herbst erstmals durchgeführte Medienmarktplatz für Eltern, ergänzen das Angebot. «Der aktuelle Fall zeigt, dass diese Massnahmen dringend gebraucht werden», sagt Hiller. Sie wünscht sich daher, dass noch mehr Eltern die Angebote nutzen, denn sie begleiten ihre Kinder zu Hause im Umgang mit digitalen Medien. Dass sich dieser Einsatz lohnt, zeigt sich paradoxerweise auch an den jüngsten Vorkommnissen. «Die Situation wurde entdeckt, weil sich Kinder, die die geteilten Inhalte belasteten, an die Schulsozialarbeit wandten.» Für Hiller ein positives Signal in einer angespannten Lage. Es zeige, dass die Kinder problematische Inhalte erkennen, in der Lage sind, Grenzen zu setzen und sich Unterstützung zu holen, wenn sie sich unwohl fühlen. «Dies wird aktuell auch wieder mit dem Parcours ‘Mein Körper gehört mir’ von Kinderschutz Schweiz den Kindern der Unterstufe vermittelt.»