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Wenn Pläne überflüssig werden

Zur Zeit liegt im Stadthaus Arbon die Aufhebung verschiedener Sondernutzungspläne zur öffentlichen Mitwirkung auf. Stadtpräsident René Walther erklärt, dass dahinter eine vom Kanton initiierte Aufräumaktion steckt. 

Laura Gansner

Angefangen hat alles mit der Einführung des neuen Thurgauer Planungs- und Baugesetzes im Jahr 2013. Aufgrund dieser Änderung hat der Kanton den Gemeinden den Auftrag erteilt, bis Ende 2027 alle ihre Sondernutzungspläne an die neue Gesetzgebung anzupassen. Diesen Prozess hat die Stadt Arbon bereits begonnen und dabei die rund 60 bestehenden Sondernutzungspläne im letzten Jahr in drei Kategorien unterteilt, wie Stadtpräsident René Walther erklärt. In die ersten beiden Kategorien fallen Pläne, die entweder teilweise oder noch überhaupt nicht umgesetzt sind, so dass sie für die Realisierung der Bauvorhaben ins neue Recht überführt werden müssen. Bei der dritten Kategorie handelt es sich um Pläne, die so alt sind, dass sie bereits vollständig angewendet wurden und eine Anpassung ans neue Recht deshalb überflüssig ist. Um eben diese Kategorien handle es sich bei den 18 Plänen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens, welches aktuell im Stadthaus Arbon aufliegt. Walther begründet: «In Absprache mit dem Kanton widmen wir uns in diesem ersten Schritt jenen Plänen, gegen deren Aufhebung aus unserer Sicht nichts spricht.» Wer jedoch von der Planung direkt betroffen ist, wurde von der Stadt bereits schriftlich darüber informiert, dass noch bis 16. November die Gelegenheit besteht, sich zu den Plänen der Gemeinde zu äussern, sollte man mit diesen nicht einverstanden sein. 

Der Kanton hat das letzte Wort

«Die betroffene Bevölkerung kann Rückmeldungen geben, noch keine Einsprachen», erklärt René Walther. Solche seien erst in einem nächsten Schritt möglich. Seines Erachtens gibt es jedoch keinen Grund zur Sorge: «Aus unserer Sicht hat die Aufhebung der Pläne keine Konsequenzen für die Grundstücksbesitzenden – weder weniger Möglichkeiten bei Bauvorhaben noch ein Abbruchbefehl noch ein Baustopp.»

Auf dem Arboner Stadtgebiet gibt es diverse Sondernutzungspläne, die nicht mehr benötigt werden.
Auf dem Arboner Stadtgebiet gibt es diverse Sondernutzungspläne, die nicht mehr benötigt werden.
© Kevin Fitzi

Neue Gestaltungspläne müssten auch nicht entworfen werden – schliesslich sind die Areale alle bereits bebaut. Der Prozess benötigt zur Vollendung das Gütesiegel des Kantons: «Nach dem Verfahren auf Gemeindeebene muss die Aufhebung zum Schluss vom Kanton bewilligt werden.» 

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