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«Ein guter Tag für Horn»

Die Raduner & Co. AG muss für die Altlastensanierung auf ihrem ehemaligen Horner Areal aufkommen. Dies entschied das Bundesgericht diese Woche. Damit wird die konkursite Firma zur Kasse gebeten, die sich in einem jahrelangen Rechtsstreit ihrer Verpflichtung entziehen wollte.

Kim Berenice Geser

Das ehemalige Raduner-Betriebsareal am Horner Seeufer war noch bis vor Kurzem stark mit Schadstoffen belastet. Dass die Raduner & Co. AG Verursacherin dieser Belastungen war, ist unbestritten. Damit hätte sie auch den Hauptanteil der Altlastensanierungskosten zu tragen. Doch als im März 2009 die letzten Grundstücke veräussert wurden, ging der Verkaufserlös von rund 8,3 Mio. Franken direkt an die Hauptaktionärin der Raduner & Co. AG über, die Zuger Firma Zaweb. Und nur einen Tag später wurde die Liquidation der Gesellschaft beschlossen, rund fünf Jahre später – im Februar 2014 – die Bilanz deponiert und der Konkurs eröffnet. In der Folge standen im Konkursverfahren kaum Aktiva zur Verfügung. Was nach geltenden Bestimmungen bedeutet hätte, dass der Kanton den Grossteil der Sanierungskosten tragen müsste. Seitens des Kantons hatte man jedoch kein Interesse daran, auf den horrenden Kosten sitzen zu bleiben und gab eine Forderung von rund 15 Mio. Franken für die nötigen Altlastensanierungen im Konkurs der Textilveredlungs-Firma ein. Gleichzeitig liess sich der Kanton die notwendigen Ansprüche abtreten, um in separaten Verfahren den Erlös aus dem Grundstücksverkauf zurückfordern zu können und die Organe sowie die Versicherung der Gesellschaft in die Pflicht zu nehmen.

Sanierung war unausweichlich

In einem fast zehn Jahre währenden Rechtsstreit wehrten sich die Verantwortlichen der konkursiten Firma vehement dagegen, die finanzielle Verantwortung für die Sanierungskosten zu übernehmen. Inzwischen wurde die Sanierung aufgrund der hohe Dringlichkeit durchgeführt. Der letzte Abschnitt kam 2023 zum Zuge. Die Vorfinanzierung erfolgte durch den Kanton Thurgau. Dies zumindest auf jenem Teil des ehemaligen Betriebsgeländes, das heute der Reto Peterhans AG gehört.

Im Jahr 2023 wurde das Raduner-Areal thermisch saniert. Dabei wurde der Untergrund mit Heizelementen auf über 100 Grad aufgeheizt.
Im Jahr 2023 wurde das Raduner-Areal thermisch saniert. Dabei wurde der Untergrund mit Heizelementen auf über 100 Grad aufgeheizt. 
© Archiv

Die benachbarte «Arrivée»-Parzelle, im Besitz der Mettler Entwickler AG, sanierte die Vorbesitzerin, die Eberhard AG, zwischen 2015 und 2017 aus eigener Tasche, freiwillig und umfassend. Für diese Altlastensanierung müssen also weder die Raduner & Co. AG noch die öffentliche Hand aufkommen – auch nachträglich nicht. Die Mettler Entwickler AG ist entsprechend nicht im genannten Rechtsstreit involviert. 

Ein Urteil mit Signalwirkung

Und jetzt steht fest: Auch für die Sanierung auf der heutigen Peterhans-Parzelle wird voraussichtlich nicht der Steuerzahler belangt werden. Das Bundesgericht gibt dem Kanton Thurgau recht – nachdem es sich bereits zum zweiten Mal mit dieser Angelegenheit zu befassen hatte. Im jüngst veröffentlichten Urteil von Dezember 2024 bestätigt das Bundesgericht den vorinstanzlichen Entscheid des Thurgauer Obergerichts und weist die Beschwerde des ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten der Raduner & Co. AG vollumfänglich ab – soweit darauf eingetreten wurde. Die Forderungen des Kantons in Höhe von 14,34 Mio. Franken sind nun rechtskräftig im Kollokationsplan aufgenommen, in dem die von der Konkursverwaltung anerkannten Forderungen aufgelistet sind. Somit ist der Weg für den Kanton frei, die vorfinanzierten Kosten bei der Hauptaktionärin, den Organen und Versicherung der konkursiten Firma einzufordern. Man sei bemüht, dass sich diese nicht den Ansprüchen entziehen könnten, schreibt der Kanton. Es ist allerdings davon auszugehen, dass dieser Prozess Jahre dauern wird. Der Horner Gemeindepräsident Thierry Kurtzemann spricht dennoch von einem guten Tag für Horn. Denn auch die Heimatgemeinde des Raduner-Areals hätte für einen Teil der angefallenen Kosten aufkommen müssen. Damit habe man bis anhin auch immer gerechnet, so Kurtzemann. «Insofern hat sich unsere Situation mit dem Bundesgerichtsurteil stark verbessert.» Dennoch sei man sich auch weiterhin des Risikos bewusst, dass unter Umständen nicht die gesamte Summe eingefordert werden könne. Im Urteil sieht der Gemeindepräsident jedoch Signalwirkung: «Wer die Umwelt verschmutzt, soll auch dafür belangt werden und bezahlen.»

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