Morgental hat Strahlkraft
Kim Berenice GeserWie und wo kann und soll sich Steinach in den kommenden Jahren baulich entwickeln? Diese Frage klärt die Rahmennutzungsplanung der Gemeinde, bestehend aus Zonenplan und Baureglement. Oder viel mehr: Diese Frage sollte die Rahmennutzungsplanung klären. Denn in Steinach, wie in vielen anderen Gemeinden auch, befinden sich besagte kommunale Planungsinstrumente in Revision. Grund dafür sind Gesetzesänderungen auf eidgenössischer und kantonaler Ebene in den vergangenen Jahren. Bis 2027 haben die St. Galler Gemeinden nun Zeit, ihre Ortsplanungsrevisionen durchzuführen. Steinach, man erinnert sich, brachte die Vorlage bereits 2021 an die Urne. Sie wurde vom Stimmvolk aber wieder auf Feld 1 zurückgeschickt, da dieses wenig vom HRS-Hochhaus hielt, das auf dem ehemaligen Saurer-Areal an der Grenze zu Arbon geplant war. Rückwirkend kann man davon ausgehen, dass die Gemeinde mit diesem Entscheid des Souveräns vor einer weiteren Schlappe bewahrt wurde. Denn die erste Ortsplanungsrevision (OPR) wurde bekanntermassen nie beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht.
Aus Grün- wird Arbeitszone
Im zweiten Anlauf hat die Gemeinde dazugelernt. Während im Februar und März 2023 das erste Mitwirkungsverfahren zur überarbeiteten OPR lief, ging das Dossier auch zur Vorprüfung an das kantonale Baudepartement. Basierend auf dessen Rückmeldungen und den Ergebnissen des ersten Mitwirkungsverfahrens wurden nun erneut verschiedene Anpassungen gemacht. Diese betreffen sieben Gebiete; in zwei davon finden entwicklungsrelevante Umzonungen, in einer zukunftsweisende Einzonungen statt. So soll im Grenzgebiet zwischen Bahnhofstrasse und Bahnlinie das Grundstück Nummer 1034 von der heutigen Grünzone Erholung in eine reine Arbeitszone überführt werden.
Die Begründung: Steinach habe konkreten Bedarf an Gewerbeflächen und das Gebiet sei für eine erweiterte Wohnnutzung wenig geeignet. Denn die ursprüngliche Absicht war, die Parzelle, welche an das ehemalige Hochhaus-Grundstück angrenzt und sich im Besitz der Gemeinde befindet, einer Wohn- und Arbeitszone zuzuweisen. Zum Wohnen wäre jedoch die Lärmbelastung durch Strasse und Bahnlinie zu hoch, weshalb die Gemeinde nun davon abkam. Entwicklungspotenzial besteht auch im Weidenhof-Areal. Die dortigen Parkanlagen bleiben weiterhin unangetastet. Allerdings wird angrenzend an die Parzelle Nummer 89 an der Weidenhofstrasse eine Fläche von rund 500 Quadratmetern neu der Kernzone zugeschrieben. Mit der «für das Weidenhofareal nicht benötigten Fläche» wolle man eine allfällige bauliche Entwicklung, wie sie laut Planungsbericht von der Eigentümerschaft der Parzellen 89 und 1097 vorgesehen ist, begünstigen, lautet die Erklärung des Gemeinderates. Gleiches gilt für ein weiteres Areal, das auch der Kanton auf dem Radar hat.
4,2 Hektar Entwicklungspotenzial
Im Arbeitsplatzgebiet Morgental plant die Gemeinde die Einzonung zweier Flächen, die im «Standortportfolio zur Arbeitszonenbewirtschaftung» des Kantons St. Gallen als «strategische Arbeitsplatzstandorte von kantonaler Bedeutung» (STAK) und als «weitere Entwicklungsschwerpunkte-Arbeiten» (ESP-A) aufgeführt sind. Die erstgenannte Kategorie umfasst im Kanton nebst Steinach nur noch einen weiteren Standort in Buchs. Gemäss Aussage des kantonalen Richtplans sind diese STAK-Gebiete planerisch aufzubereiten, einzuzonen, zu erschliessen, für eine Überbauung bereitzuhalten und der Vermarktung zuzuführen. Tatsächlich liegen für die insgesamt 4,2 Hektaren Land auf zwei Parzellen laut Angaben der Gemeinde bereits zwei konkrete Vorhaben von Firmen vor, die an ihren jetzigen Standorten keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr haben. Um welche Betriebe es sich hierbei handelt, dazu will sich der Gemeinderat auf Anfrage nicht äussern. Äussern soll sich im Folgenden aber die Bevölkerung. Noch bis zum 31. Oktober läuft das zweite Mitwirkungsverfahren zur Ortsplanungsrevision. In dieser Zeit sind im Gemeindehaus und auf der Webseite der Gemeinde der überarbeitete Zonenplan und das Baureglement sowie der Planungsbericht einsehbar. Anliegen, Anträge und Stellungnahmen können bis Ende Oktober 2024 schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden.