Pro Kind kalkuliert
Laura GansnerWorum geht es in der Reform?
Der Stadtrat hat es sich zum Ziel gesetzt, in der Legislaturperiode 2019-2023 das bestehende System der familienergänzenden Betreuung zu überarbeiten und modernere Strukturen zu schaffen, wie es in einer Botschaft an das Arboner Stadtparlament heisst. Nach einer Analyse der aktuellen Sachlage in Zusammenarbeit mit den Primarschulgemeinden (PSG) Arbon und Frasnacht sowie dem Verein Kinderhaus hat der Stadtrat ein neues Reglement ausgearbeitet. Mit diesem soll der Bezug von Betreuungsgutschriften geregelt werden.
Wie unterscheidet sich das neue Reglement vom gewachsenen System?
Bisher wurden im Bereich der familienergänzenden Betreuung das Kinderhaus Arbon sowie die PSG Arbon und Frasnacht von der politischen Gemeinde subventioniert. Neu soll diese Objektfinanzierung wegfallen und auf Subjektfinanzierung in Form von Betreuungsgutschriften gesetzt werden.
Dies überzeuge durch die Einfachheit der Systemanwendung, erklärt Lukas Feierabend, der als Abteilungsleiter Soziales/Gesellschaft an der Ausarbeitung des Reglements mitgewirkt hat: «Die neue Lösung schafft Transparenz.» Und einen möglichst wettbewerbsfähigen Markt. Denn durch die Loslösung der Subventionierung von einzelnen Körperschaften, können Eltern auch andere Betreuungs-Angebote, wie beispielsweise die entstehende Kindertagesstätte in den ZIK-Räumlichkeiten, nutzen und dennoch von den Gutschriften profitieren.
Wie funktionieren die Betreuungsgutschriften?
Die Eltern sollen mit dem neuen Reglement die Betreuungsgutschriften direkt über die Stadtverwaltung beantragen können. Ausgehend von einem Vollkostentarif von 115 Franken wird den Eltern, basierend auf der Höhe ihres Einkommens, eine Subventionssumme – sprich Betreuungsgutschrift – zugesprochen. Der Betrag wird dann direkt an die betreuende Institution überwiesen, sofern diese im Raum Arbon liegt. Neben der Vereinfachung von Prozessen, sei damit auch Klarheit bei den Erziehungsberechtigten geschaffen, wie Lukas Feierabend erläutert: «Die Eltern sehen konkret, welchen Betrag sie selbst und welchen die Gemeinde bezahlt.»
Können auch Gutschriften für Betreuungs-Angebote ausserhalb von Arbon bezogen werden?
Ja, das sei einer der grossen Vorteile der neuen Regelung, wie Lukas Feierabend ausführt: «Die Subventionen sind nicht länger von den einzelnen Organisationen abhängig, so dass auch auf auswärtige Angebote ausgewichen werden kann.» Um die Angebote vor Ort nicht zu schwächen, müsse dies zwar nach Absprache mit der Stadtverwaltung geschehen. Sollte aber keine Arboner Institution mehr Platz haben für ein Kind, können Angebote ausserhalb von Arbon genutzt werden, ohne dabei den Anspruch auf Subventionierung zu verlieren.
Wann soll das Reglement in Kraft treten?
In der nächsten Sitzung des Arboner Stadtparlaments vom Dienstag, 21. März, findet die zweite Lesung des Reglements für Betreuungsgutschriften statt. Nachdem in einer weiteren Sitzung die Redaktionslesung sowie Schlussabstimmung über die Bühne gehen, wird der Stadtrat das Reglement in Kraft setzen. «Ziel ist es, dass System auf das Schuljahr 2024/2025 umzustellen», erklärt der verantwortliche Stadtrat Michael Hohermuth.