SP prescht beim Plakatieren vor
Kim Berenice GeserEigentlich ist das Plakatieren während der Wahlen im Kanton Thurgau bereits seit 2012 geregelt. Wie Arbons Stadtschreiberin Alexandra Wyprächtiger erklärt, beinhaltet diese Regelung zwischen Kanton, Gemeinden und Parteien, dass das Anbringen von Wahlplakaten frühestens sechs Wochen vor dem Abstimmungsdatum, sprich im aktuellen Fall ab Sonntag, 29. Januar, erfolgen darf. «Die Regelungen wurden insbesondere darum erlassen, um das Vorgehen beim Anbringen von Wahl- und Abstimmungsplakaten kantonsweit einheitlich und fair zu regeln sowie dem wilden Plakatieren zuvorzukommen», ergänzt Wyprächtiger. Sie gälte überdies unabhängig davon, ob öffentlicher oder privater Grund betroffen sei und beziehe sich auch auf kostenpflichtige Standorte, die von Dritten betrieben werden. Genau ein solches Angebot des Plakatwerbe-Anbieters APG nutzt die SP Arbon jedoch derzeit für die Wahlplakate von Stadtratskandidat Daniel Bachofen. Dieser betont auf Anfrage, dass sich die SP selbstverständlich auch für einen fairen Wahlkampf einsetze. «Die Sache ist mir unangenehm», gibt Bachofen zu und erklärt, in der SP Arbon sei es bis anhin stets Usus gewesen, in diesem Zeitraum vor den Wahlen mit der Plakatkampagne zu starten. Das sei schon bei der Stadtratskandidatur von Peter Gubser vor vier Jahren und den Kantonsratswahlen so gehandhabt worden. Von der Sechs-Wochen-Regelung habe er gewusst, jedoch nicht, dass sich diese auch auf bezahlte Standorte beziehe. Da die Plakate an den APG-Wänden, wie erwähnt, kostenpflichtig sind und die Aktion bereits Ende der Woche nach zwei wöchiger Laufzeit wieder beendet ist, entschied sich Bachofen gegen ein frühzeitiges Entfernen. Mit der regulären Plakatierung beginnt die SP, wie gewohnt erst diesen Sonntag, stellt Bachofen klar.