zum Inhalt springen

·

Zur Artikelübersicht

Strafverfahren eingestellt

Ein eingestelltes Strafverfahren gegen eine Lehrperson der Primarschulgemeinde Arbon macht deutlich, wie wichtig eine gute Zusammenarbeit von Erziehungsberechtigten und Schule sein kann.

Laura Gansner

Regina Hiller wählt ihre Worte vorsichtig, unterstreicht ihre Zurückhaltung mit der Vorwegnahme, ihre Aussagen noch «mit unserem juristischen Berater zu besprechen». Grund dafür ist das Thema, zu welchem die Präsidentin der Primarschulbehörde (PSG) Arbon Stellung nehmen soll. Denn diese Woche titelt eine Medienmitteilung der PSG Arbon: «Vorwürfe gegen Lehrperson sind haltlos». Damit bezieht sich die PSG auf ein fast ein Jahr andauerndes Strafverfahren gegen eine Lehrperson an einer der Arboner Primarschulen, welcher Verleumdung und Beschimpfung einer Schülerin vorgeworfen wurde. Das Verfahren wurde Ende Mai jedoch von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil sich die Anschuldigungen der Mutter der erwähnten Schülerin als unbegründet herausstellten, wie die PSG Arbon schreibt. Damit endet eine stark belastende Zeit für die betroffene Lehrperson. Das seien gute Neuigkeiten, doch sei die Thematik nach wie vor mit Fingerspitzengefühl zu behandeln, erklärt Regina Hiller. «Wenn ich darüber Auskunft gebe, muss ich natürlich den Personenschutz der betroffenen Lehrperson wahren.» Deshalb könne sie auch keine konkreten Angaben zum Fallverlauf machen. Zur Rolle der PSG hingegen schon.

Sorgfältig hinschauen

«Als Arbeitgebende steht die PSG ihren Angestellten gegenüber in einer fürsorgerischen Pflicht» erklärt Regina Hiller. So bietet die PSG ihren Lehrpersonen in herausfordernden Situationen externe Unterstützung in Form von Coaching bei der kantonalen Schulberatung und spezifischen Weiterbildungsmöglichkeiten an.

Die düsteren Wolken ziehen von der PSG Arbon ab: Die Staatsanwaltschaft stellt ein Verfahren gegen eine Lehrperson ein.
Die düsteren Wolken ziehen von der PSG Arbon ab: Die Staatsanwaltschaft stellt ein Verfahren gegen eine Lehrperson ein.
© Laura Gansner

In einem Fall, bei welchem juristische Mittel gegen eine Lehrperson ergriffen werden, ist die Schulgemeinde zudem arbeitsrechtlich dazu verpflichtet, für die anwaltschaftliche Vertretung der oder des Betroffenen aufzukommen. «Ausserdem ist es wichtig, dass die Lehrperson merkt, dass wir uns hinter sie stellen», betont Hiller. Dies geschehe jedoch nicht, ohne gleichzeitig mit externer Unterstützung sorgfältige Abklärungen zu treffen sowie die kantonale Schulaufsicht über die erhobenen Vorwürfen und das geplante Vorgehen laufend zu informieren. Zu diesem zählte im beschriebenen Fall, die gesamte Mittelstufe des entsprechenden Schulhauses zu ihren Erfahrungen mit besagter Lehrperson zu befragen.

Ausnahmefälle mit Konsequenzen

Im vergangenen Schuljahr füllten deshalb rund 100 Schülerinnen und Schüler in Abwesenheit ihrer Lehrpersonen einen standardisierten Feedbackbogen aus, der auf der Schulverwaltung anonymisiert ausgewertet wurde. Das Ergebnis war klar, betont Hiller: «Es gab keinerlei Anhaltspunkte für gravierende Probleme in der Klasse der betroffenen Lehrperson oder in einer der Parallelklassen.» Zusätzlich zu dieser Massnahme habe man intensive Gespräche mit der Mutter des Kindes geführt – erfolglos. «Auch wenn die Gespräche teilweise gut verliefen, hat sie sich am Ende für die Strafanzeige entschieden.» Diese «unberechtigten Anschuldigungen», wie die PSG in ihrer Mitteilung schreibt, «führen zu einem unverhältnismässig hohen Mehraufwand für Lehrpersonen, Schulleitung und die Behörde.» Diesen Mehraufwand konkret zu beziffern sei schwierig, fügt Hiller an. Finanziell fallen für die PSG die Kosten für die juristische Unterstützung und Beratung der Behörde an. Hinzu komme der enorme Zeitaufwand. «Ein solches Verfahren verlangt viele intensive Gespräche, die grosse Sorgfalt beanspruchen.» Die Zeit, die dafür verwendet werden muss, fehle dann an anderen Orten. «Das tut uns dann richtig weh.» Trotz ihrer Frustration wird die Präsidentin der Schulbehörde nicht müde zu betonen, dass solche Fälle die Ausnahme sind. Von einer kleinen Minderheit an Eltern, welche nicht kooperativ mit der Schule zusammenarbeiten, ist diesbezüglich in der Medienmitteilung die Rede. «Mit den allermeisten Eltern stehen wir in einem respektvollen Austausch, der auf Gegenseitigkeit beruht», führt Hiller aus. Gegenüber jenen wenigen Erziehungsberechtigten, die aus dem Rahmen fallen, gelte es, konsequente Handlungen zu ergreifen, Rückgrat zu beweisen. Spätestens an dieser Stelle verliert Regina Hillers Stimme jegliches Zögern: «Am Ende sind wir dafür verantwortlich, dass die Schule ein geschützter Rahmen für alle ist; und dafür müssen wir die konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern einfordern.»

Anzeigen