zum Inhalt springen

·

Zur Artikelübersicht

«Wir zwingen niemanden, ebenfalls aufzuschütten»

An der Dorfstrasse in Freidorf sollen zwei Wohnhäuser entstehen. Diese Woche wurde der Bevölkerung der Gestaltungsplan vorgestellt. Fragen warf vor allem die Aufschüttung des Geländes auf.

Laura Gansner

Bei der Parzelle 59 an der Dorfstrasse handle es sich um eine Wohn- und Arbeitszone 2 (WA2), erläutert der Roggwiler Gemeindepräsident Gallus Hasler zu Beginn der Informationsveranstaltung vergangenen Montag. In diesem Fall bestehe aufgrund der Senke auf dem Gelände eine Gestaltungsplanpflicht. «Dieser sind wir nun nachgekommen.» Vorgesehen sind zwei Wohnhäuser, wobei im Wohnhaus in direkter Nähe zur Dorfstrasse als gewerbliche Nutzung die neuen Räume der Tierarztpraxis Minder entstehen werden. «Zum jetzigen Zeitpunkt sind 13 Wohneinheiten verteilt auf die beiden Häuser vorgesehen», ergänzen Felix und Samuel Minder, die Besitzer der Parzelle 59. In den Baukomplexen mit Flachdächern sollen je drei Vollgeschosse entstehen. Für die Bewohnenden und vor Ort Beschäftigten werde eine Tiefgarage gebaut. Des Weiteren sind zehn Besucherparkplätze sowie ein Unterstand für Zweiräder auf dem Gestaltungsplan zu erkennen. Auch zwei Flächen für Spielplätze sind darauf eingetragen.

Die Senke wird verschwinden

Bei der Ausarbeitung des Plans sei vor allem der Umgang mit der Senke eine Herausforderung gewesen, erzählt Pascal Meile, leitender Ingenieur der NRP Ingenieure AG: «Der tiefste Punkt des Geländes liegt bei 528 Meter über Meer, der höchste bei 531.» Damit die dort entstehenden Bauten ins Ortsbild passen würden, werde die Mulde überall, wo nötig, auf 531 Meter über Meer angehoben werden. Damit sei diese dann gleichauf mit den angrenzenden Wohnhäusern.

Die Senkung an der Dorfstrasse soll auf die Höhe der angrenzenden Parzellen aufgeschüttet werden.
Die Senkung an der Dorfstrasse soll auf die Höhe der angrenzenden Parzellen aufgeschüttet werden.
© Laura Gansner

Aus dem Publikum ertönt die Frage, wie denn die Zusammenarbeit mit den Nachbarn aussehen werde – schliesslich sei auf deren Grundstücken bis anhin eine Böschung zur Parzelle 59 vorhanden, die dann allenfalls auch aufgeschüttet werden müsse. «Wir zwingen natürlich niemanden dazu, ebenfalls aufzuschütten», betonen Minders. Man werde im direkten Austausch mit den betroffenen Parteien eine passende Lösung anstreben. Die Mitwirkungsfrist für den Gestaltungsplan dauert noch bis zum 5. Februar

Anzeigen