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Heimatschutz siegt erneut

Das ging fix. Nur zwei Wochen nach der Veröffentlichung des ersten Urteils gibt das Bundesgericht seinen zweiten Entscheid im Rechtsstreit zwischen HRS und Heimatschutz bekannt. Auch diesmal fällt der Entscheid zugunsten des Heimatschutzes aus. Allerdings geht es erneut nur um eine formelle Frage.

Kim Berenice Geser

Beide Urteile fällte das Bundesgericht am 14. September. Warum eines davon früher als das andere veröffentlicht wurde, bleibt Sache des höchsten Schweizer Gerichts. Fest steht nun aber: Der Thurgauer Heimatschutz (THS) ist auch im Rekursverfahren zum Gestaltungsplan Riva rekursberechtigt. Diese Legitimation hatte HRS – wie bereits beim Baubewilligungsverfahren des Alternativprojekts – infrage gestellt. Das Alternativprojekt will HRS realisieren, sollte das Hochhausprojekt Riva nicht umgesetzt werden können. In den beiden Verfahren hatte die Vorinstanz, das Thurgauer Verwaltungsgericht unterschiedlich entschieden: Während es im März die Beschwerde von HRS gegen die Rekursberechtigung des THS beim Alternativprojekt noch guthiess, lehnte es dieselbe Beschwerde beim Gestaltungsplan Riva ab. Das Verwaltungsgericht begründete dies unter anderem damit, dass die Stadt die Gestaltungsplanpflicht für die Parzelle nicht nur wegen der 43 Metern Höhe der beiden geplanten Wohntürme erlassen hatte, sondern auch wegen des Ortsbildschutzes. HRS zog die Beschwerde daraufhin ans Bundesgericht weiter. Dieses fasst sich kurz: Auf gerade einmal fünf Seiten hält es fest, dass auf die Beschwerde von HRS nicht eingetreten wird. Damit bleibt der Entscheid des Verwaltungsgerichts bestehen. Nun ist es Sache des Departements für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) des Kantons Thurgau, das Rekursverfahren inhaltlich weiterzuführen.

Heimatschutz erwartet Gutachten

Gianni Christen vom Thurgauer Heimatschutz freut sich über das Bundesgerichtsurteil. Wie erwartet sei dieses zu ihren Gunsten ausgefallen, schreibt er in einer Stellungnahme. Christen vermutet zudem, dass es HRS «besonders ärgern dürfte», dass das Bundesgericht in seinem Urteil den Hinweis des THS aufführe, wonach auch ein Nachbar Rekurs gegen den Gestaltungsplan Riva eingereicht habe und ebenfalls ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) fordere.

Die Vision der HRS mit den beiden Riva-Türmen am Seeufer bleibt weiterhin das – eine Vision.
Die Vision der HRS mit den beiden Riva-Türmen am Seeufer bleibt weiterhin das – eine Vision.
© Visualisierung: z.V.g.

Tatsächlich findet sich dieser Hinweis des THS in den Erwägungen des Bundesgerichts zur Frage, ob auf die Beschwerde einzutreten sei. Das Gericht selbst nimmt dazu allerdings keine Stellung. Für Christen ist die Erwähnung des ENHK-Gutachtens dennoch ein weiterer Hinweis darauf, dass ein solches eingeholt werden wird. Er sei überzeugt, dass der THS mit seinem Rekurs obsiegen werde. «Dann wird das Schicksal der Riva-Türme einzig davon abhängen, was die ENHK und/oder die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege von diesem Vorhaben halten werden», konstatiert er und fügt an, dass man sich der Beurteilung in jedem Fall «blindlings anschliessen» werde.

HRS spricht von Formalität

Sven Bradke, Mediensprecher von HRS, gibt sich angesichts des zweiten Bundesgerichtsurteils nüchtern. «Auch dieser Bundesgerichtsentscheid ist rein formeller Natur», schreibt er auf Anfrage. Auch diesmal sei nicht «die immer wieder geforderte Einsetzung einer Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission» Gegenstand gewesen, sondern einzig die Frage, ob der Thurgauer Heimatschutz vor dem Departement für Inneres und Volkswirtschaft rekursberechtigt sei. «Inhaltlich wurde nichts entschieden. Vom Urteil lassen sich somit keine inhaltlichen Konsequenzen ableiten», so Bradke. Zum Schluss verweist er erneut auf den Volksentscheid zum Gestaltungsplan Riva und wirft dem THS vor, das vom Volk gutgeheissene Verfahren mit seiner «Fundamental- und Totalopposition» zu verlängern. Ein Vorwurf, den Gianni Christen offenbar kommen sah. Noch bevor HRS seine Stellungnahme verschickte, schrieb er in seinem Statement: «Die geneigte Leserschaft soll erfahren, dass sich die HRS nicht nur mit Händen und Füssen gegen eine objektive Fachbeurteilung ihres spekulativen Vorhabens wehrt, sondern auch noch jahrelang prozessiert, um kritisch eingestellten ideellen Organisationen wie dem THS die Legitimation streitig beziehungsweise diesen gar mundtot zu machen.» Was nach dem Rechtsstreit um die Rekursberechtigung bleibt, sind zwei Bundesgerichtsentscheide und zwei formelle Erfolge für den Heimatschutz. Über die Zukunft der Riva-Türme ist damit aber noch nichts entschieden. Dass HRS und Heimatschutz in diesem Streit bald auf einen gemeinsamen Nenner kommen, scheint allerdings ausgeschlossen.

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