Teilerfolg für Heimatschutz
Kim Berenice GeserBald jährt sich die Abstimmung zum Gestaltungsplan Riva ein drittes Mal. Doch obwohl die Stimmbevölkerung diesem im Juni 2023 mit grosser Mehrheit ihr Ja-Wort gegeben hatte, steht die Bewilligung weiterhin aus. Bekanntermassen blockiert ein Rekurs den Prozess. Parallel dazu streitet sich die HRS mit dem Rekurrenten, dem Thurgauer Heimatschutz, seit geraumer Zeit vor Gericht. Warum? Die HRS will dem Thurgauer Heimatschutz die Legitimation im Rekursverfahren absprechen. Und das nicht nur im Gestaltungsplan-Verfahren, sondern auch beim Baugesuch für das Alternativprojekt. Dieses plant die HRS zu bauen, sollte das Projekt Riva nicht verwirklicht werden können. Das Baugesuch für die private Wohnüberbauung mit zwei Gebäuden und insgesamt 48 Eigentumswohnungen hatte die Stadt Arbon bereits im Mai 2023 bewilligt. Gegen diesen Entscheid legte der Heimatschutz Rekurs ein.
ENHK-Gutachten verhindern
In beiden Fällen begründet der Heimatschutz sein Vorgehen mit dem fehlenden Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Dieses soll abschliessend prüfen, ob sowohl die beiden 43 Meter hohen Türme als auch das Alternativprojekt in der Regelbauweise mit dem geschützten Ortsbild kompatibel sind. Die HRS will die Erstellung eines ENHK-Gutachtens jedoch verhindern, wie sie in der Vergangenheit bereits öffentlich bekannt gab.
Es sei schlichtweg nicht notwendig, nachdem sich die Wettbewerbsjury, städtische und kantonale Stellen sowie die Bevölkerung positiv zum Projekt geäussert hätten, sagte Michael Breitenmoser, Mitglied der Geschäftsleitung der HRS, letztes Jahr gegenüber dieser Zeitung. Ausserdem sei davon auszugehen, dass die Gutachter des Bundes weder den Volksentscheid noch das öffentliche Interesse in die Beurteilung einfliessen lassen würden. Weil es sich bei der «Riva»-Parzelle und dem noch bestehenden Metropol-Gebäude um keine geschützten Objekte handelt, stellt sich die HRS auf den Standpunkt, dass der Heimatschutz nicht zum Rekurs berechtigt ist. Dieser Argumentation stimmte das Thurgauer Verwaltungsgericht mit Entscheid vom 11. März zu – allerdings nur in einem der beiden strittigen Fälle.
ISOS wurde Rechnung getragen
Das Verwaltungsgericht gibt im Verfahren zum Baugesuch der HRS Recht und erklärt den Thurgauer Heimatschutz für nicht rekursberechtigt. Im Ende der letzten Woche veröffentlichten Entscheid begründet dies das Gericht damit, dass sich das Alternativ-Projekt an die Regelbauweise halte und kein Eingriff in ein denkmalgeschütztes Objekt erfolge. Auch die vom Heimatschutz als unzureichend bemängelte Auseinandersetzung mit ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) befindet das Verwaltungsgericht in diesem Fall für nicht stichhaltig. ISOS sei nur zwingend beim Erlass von Sondernutzungsplänen zu berücksichtigen, hier handle es sich aber lediglich um die Bewilligung eines Bauprojekts. Im Umkehrschluss führt deshalb exakt diese Argumentation dazu, dass die Beschwerde der HRS im Gestaltungsplan-Verfahren abgewiesen wird. Entgegen der Ansicht der HRS sei über das Gebiet nicht nur aufgrund der Höhe der Gebäude eine Gestaltungsplan-Pflicht erlassen worden, sondern auch wegen des Ortsbildschutzes. Das Verwaltungsgericht sieht dies darin begründet, dass die Stadt Arbon im Zuge des Gestaltungsplan-Verfahrens ISOS durchaus Rechnung getragen habe. So ist im schriftlichen Entscheid folgender Satz zu lesen: «In Kapitel 6 des Planungsberichts nimmt denn auch das Kriterium einer möglichst guten Einpassung der geplanten beiden Hochhäuser und der Vereinbarkeit der Sondernutzungsplanung mit dem ISOS breiten Raum ein.» Eine interessante Begründung, bedenkt man, dass die «Riva»-Gegner stets die ungenügende ISOS-Abklärung kritisierten. Wie die beiden Streit-Parteien auf die Urteile reagieren werden, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Noch läuft die offizielle Beschwerdefrist. Gemäss Michael Breitenmoser befänden sich die Entscheide derzeit in Prüfung. Der Thurgauer Heimatschutz war vor Redaktionsschluss nicht für eine Stellungnahme erreichbar.